Opferentschädigung
Hilfe für Opfer -
Recht auf Soziale Entschädigung
Das Soziale Entschädigungsrecht betrifft nur einen relativ kleinen Personenkreis und ist deswegen in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Ansprüche hat insbesondere, wer Opfer einer Gewalttat geworden ist und dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Eine Gewalttat ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger, tätlicher Angriff gegen eine Person. Dazu zählen auch Sexualstraftaten und sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen.
Aber auch weitere Personen werden durch das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt. Dazu gehören beispielsweise diejenigen, die durch eine Schutzimpfung geschädigt wurden oder die in der DDR infolge einer Verwaltungsentscheidung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
Welche Leistungen gibt es? Es gibt Geldleistungen und Sachleistungen. Wenn jemand dauerhaft geschädigt ist, können Renten gezahlt werden. Umfasst sind auch Leistungen der Krankenbehandlung einschließlich Rehabilitation sowie bei besonders schweren Folgen Pflegeleistungen. Braucht ein Opfer Hilfen, um zum Beispiel wieder in seinem ursprünglichen Beruf arbeiten zu können, werden Teilhabeleistungen erbracht. Es gilt das Prinzip: Mit den Leistungen sollen die Folgen der gesundheitlichen Schädigung gemildert oder beseitigt werden und das Opfer materiell so gestellt werden wie vor der Gewalttat. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip: Vorrangig wird der Täter der Gewalttat in Regress genommen und erst dann, wenn seitens des Täters kein Schadensausgleich möglich ist, tritt die Solidargemeinschaft über das Soziale Entschädigungsrecht ein.
Beispiel: Paula, 18 Jahre, Azubi zur Kfz-Mechatronikerin, wird auf dem Weg ins Schwimmbad überfallen und niedergeschlagen. Sie stürzt und bricht sich mehrfach beide Arme. Nach mehreren Operationen steht fest, dass sie dauerhaft nicht mehr richtig zupacken und schwer heben kann. Paula kann ihre Ausbildung nicht beenden und muss etwas lernen, bei dem sie körperlich nicht so beansprucht wird. Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Paula durch Leistungen der Krankenbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen sowie abhängig von der Schwere ihrer gesundheitlichen Schädigung durch die Zahlung einer monatlichen Grundrente. Darüber hinaus kommen unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Maßnahmen der Schul- und Berufsausbildung (zum Beispiel zur Aufnahme einer anderen Ausbildung oder die Förderung eines Studiums) in Betracht.
Reform des Sozialen Entschädigungsrechts: Das Soziale Entschädigungsrecht wird derzeit umfassend reformiert. Die Leistungen sollen künftig zusammengefasst und in einem Buch des Sozialgesetzbuches, dem SGB XIV, geregelt werden. Berechtigte sollen Leistungen noch schneller und zielgerichteter erhalten. Zudem wird es viele Leistungsverbesserungen geben. Das neue Recht soll ab dem 1. Januar 2024 gelten.
„Null Toleranz für Gewalt! Passiert doch etwas, hilft das Recht auf Soziale Entschädigung.“
Dr. Rolf Schmachtenberg: Beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
