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Aktuelle Informationen

Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie

auf den Arbeitsmarkt

Wegfallende Aufträge, unterbrochene Lieferketten oder geschlossene Läden und Schulen: Die Coronavirus-Epidemie hat Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Selbstständige. Um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewältigen, werden derzeit viele Maßnahmen beschlossen.

Arbeitsplätze schützen durch Kurzarbeitergeld

Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hilft Unternehmen, die durch das Coronavirus Arbeitsausfälle haben. Dadurch soll vermieden werden, dass Beschäftige entlassen werden und Unternehmen Fachkräfte verlieren.

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
  • Beschäftigte in Kurzarbeit können in den Bereichen aushelfen, die für die Sicherung der Versorgung notwendig sind. Zuverdienste sind bis zur Höhe des vorherigen Einkommens möglich.

Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Um die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Selbstständigen zu erhalten, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Steuerliche Erleichterungen wie Stundung von Zahlungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen und Verzicht auf Säumniszuschläge und Pfändungen
  • Leichterer Zugang zu Krediten für mehr Unternehmen durch unbegrenzte Ausweitung der bestehenden Kreditprogramme
  • Darlehen und Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige: Der Bund stellt als Soforthilfe 50 Milliarden Euro bereit

Erklärvideo: Pandemie-Regeln für Kurzarbeit

Das Video erklärt, welche Regeln wegen der Coronavirus-Epidemie für Kurzarbeit gelten.

Erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung und Lohnersatzleistungen

Menschen, die in der derzeitigen Situation nicht über ihr gewohntes Einkommen verfügen können, erhalten Unterstützung bei der Sicherung ihrer Existenz.

  • Zur Sicherung des Lebensunterhalts wird in der Grundsicherung befristet auf eine Prüfung des Vermögens und der Angemessenheit der Wohnung verzichtet.
  • Da sich bei vielen Familien gerade das Einkommen reduziert, wird der Kinderzuschlag unbürokratisch gewährt, um die Familienkasse zu entlasten. Bei Neuanträgen wird befristet nur das letzte Monatseinkommen geprüft. Die Berücksichtigung von Vermögen wird vorübergehend ausgesetzt.
  • Eltern, die wegen der Schließung von Schulen und Kindergärten ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten können, werden gegen übermäßige Einkommensverluste abgesichert. Wenn die Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden kann sowie Überstunden und Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten Eltern weiterhin Geld von ihrem Arbeitgeber in Höhe des Kurzarbeitergelds. Dem Unternehmen wird dieser Betrag von den zuständigen Behörden ersetzt.