Jugendarbeitsschutz lockern?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz bewahrt 15- bis 18-jährige Jugendliche vor Arbeit, die für sie zu gefährlich oder ungeeignet ist. Sowohl Ferienjobber, Auszubildende als auch jugendliche Arbeitnehmer werden von dem Gesetz geschützt. So dürfen Jugendliche zum Beispiel grundsätzlich nur bis zu acht Stunden an Werktagen bei maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Seit dem Inkrafttreten des Jugendarbeitsschutzgesetzes am 12. April 1976 wurden einige Änderungen erlassen, die unter anderem Lockerungen der Regeln zum Schutz der arbeitenden Jungendlichen vorsahen, zum Beispiel die Einführung der Samstagsarbeit für verschiedene Ausbildungsberufe oder die Arbeit in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr.

Nun steht eine weitere Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes an. Die Befürworter einer zusätzlichen Lockerung der Regeln argumentieren, dass der Jugendarbeitsschutz in Deutschland zu strikt sei und die Unternehmen zu viel Geld koste. Sie schlagen zum Beispiel vor, die Zeiträume, in denen Jugendliche arbeiten dürfen, weiter auszudehnen, um damit die Beschäftigung von Jugendlichen rentabler machen und das Angebot an Ausbildungsstellen vergrößern. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hingegen verweist auf Untersuchungen, die nahelegen, dass mehr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die Produktivität positiv beeinflusst: Ein Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit von 31 Industrie- und Entwicklungsländern kam zu dem Ergebnis, dass eine niedrige Zahl von tödlichen Arbeitsunfällen mit hoher Wettbewerbsfähigkeit einher geht. Bei etwa jedem dritten meldepflichtigen Unfall in Deutschland sind die Versicherten jünger als 30 Jahre. Durch strengere Schutzregelungen könnten demzufolge die Kosten durch Krankheitszeiten und für die Rehabilitation jugendlicher Arbeitnehmer reduziert werden.

Hintergrundinformationen und Arbeitsmaterialien zu diesem Thema gibt es unter Ferienjobs – das ist zu beachten sowie Arbeitsschutz.


Umfrage:

Was meinst du? Sollte das Jugendarbeitsschutzgesetz gelockert werden?


Ja, das Gesetz ist zu streng. Bei so strikten Auflagen ist es kein Wunder, wenn die Arbeitgeber immer weniger Ausbildungsstellen und Ferienjobs anbieten.
Nein, das Gesetz darf nicht gelockert werden. Gesundheit und Arbeitssicherheit der Jugendlichen haben Vorrang. Minderjährige Jugendliche sind noch in der Entwicklung und weniger belastbar als Erwachsene, darum müssen sie besonders geschützt werden.
Ich bin mir nicht sicher. Bei einem kurzen Ferienjob oder Minijob ist mir der Arbeitsschutz nicht so wichtig.

[Drucken] [Versenden]
KontaktImpressumBestellenArchiv