Rauchverbot in Gaststätten
In der Kneipe können Nichtraucher jetzt aufatmen. Seit 1. Januar 2008 gilt in elf Bundesländern für Gaststätten und öffentliche Gebäude ein Rauchverbot. Während einige Länder die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen und andere Ausnahmeregelungen erlauben, haben andere generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen eingeführt.Dass Rauchen und Passivrauchen der Gesundheit massiv schaden, ist bekannt. Alle acht Sekunden stirbt ein Mensch auf der Welt an den Folgen des Rauchens, in Deutschland sind das immerhin täglich über 300 Menschen – mehr als durch Aids, Alkohol, Drogen, Verkehrsunfälle, Morde und Selbstmorde zusammen. Wer trotzdem raucht, trifft eine persönliche und private Entscheidung; niemand verlangt Enthaltsamkeit. Aber auch zum Mitrauchen sollte niemand gezwungen werden. In den letzten Jahren hat die Politik einiges in Gang gesetzt, um vor allem für Jugendliche den Einstieg in das Rauchen zu erschweren: der beschränkte Erwerb von Zigaretten an Automaten, Alterbegrenzungen oder Werbeeinschränkungen, die Kampagne „Rauchfrei“. Jetzt soll das Rauchverbot das Rauchen in der Öffentlichkeit endgültig eindämmen. Doch die quasi von oben politisch verordnete Maßnahme stößt auf Widerstand: Bürgerinitiativen gegen die neuen Gesetze werden gegründet, Gastwirte befürchten massive Umsatzeinbrüche und sogar Verfassungsklagen werden geführt.
Infos und Meinungen:
Nichtraucherschutzgesetz des Bundes und Rauchverbote der Bundesländer im Überblick
Anne-Will-Talkshow zum Thema, Video vom 3. Februar 2008
Umfrage:
Was meint ihr zum Rauchverbot? Sinnvoller Nichtraucherschutz oder staatliche Freiheitsberaubung?
Ergebnis:41 % Gut so! Wer raucht, soll das in seinen eigenen vier Wänden tun. Das ist angesichts der Gesundheitsschäden für Unbeteiligte keine Zumutung.
14 % Das kommt darauf an. Ein Verbot ist nur wirksam, wenn Verstöße auch bestraft werden.
44 % Nein. Rauchen heißt Entspannen. Das muss für jeden Bürger auch in der Öffentlichkeit möglich sein. Ohne staatliche Einmischung.
454 Teilnehmer insgesamt.
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