Soziale Sicherung von A bis Z
Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Hartz-Gesetze
Die Reformvorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission unter Leitung des Personalvorstandes der Volkswagen AG, Dr. Peter Hartz, waren die Grundlage für ein Gesetzespaket für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.Das erste Gesetz (Hartz I) dient der Erschließung neuer Beschäftigungswege und der Schaffung von Arbeitsplätzen; Personal- Service-Agenturen vermitteln Arbeitslose in Zeitarbeit.
Das zweite Gesetz (Hartz II) regelt die Sozialversicherung und Besteuerung von Minijobs, die finanzielle Unterstützung bei Gründung einer Ich-AG und die Einrichtung von Job-Centern.
Das dritte Gesetz (Hartz III) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit, einem modernen und kundenorientierten Dienstleister.
Das vierte Gesetz (Hartz IV) regelt die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsempfänger zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II).
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