Soziale Sicherung von A bis Z
Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Gesundheitsfonds
Zum 1. Januar 2009 wurde der Gesundheitsfonds eingerichtet, aus dem alle Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Er speist sich aus drei Quellen: Die Beitragszahlungen der gesetzlich Versicherten und der Arbeitgeber sowie Steuerzuschüssen. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds pro Versicherten einen pauschalen Betrag sowie ergänzende Zu- und Abschläge, die sich nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten richten. Er soll die Organisation des Gesundheitssystems vereinfachen und Bürokratie abbauen.
Gesundheitsreform
Gesundheitsreform 2004Das so genannte „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GMG)“ trat Anfang 2004 in Kraft. Drei Hauptziele sollten damit erreicht werden:
- mehr Mitsprache: zum Beispiel durch Patientenquittungen als Nachweise für Behandlungen, den Versichertenbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, Wahltarife für die Versicherten, Patientenbeauftragte als Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden
- mehr Qualität: zum Beispiel durch die Förderung des Hausarztmodells, medizinische Versorgungszentren, Fortbildungspflicht für Ärzte, die Schaffung eines unabhängigen Instituts, das die Qualität und Wirtschaftlichkeit von Therapien bewertet
- mehr Effizienz: zum Beispiel mehr Wettbewerb durch neue Festbetragsregelungen bei Arzneimitteln, neue Honorare für Apotheker, freie Preise für rezeptfreie Produkte und die Freigabe des Versandhandels für Arzneimittel
Seit 1. Januar 2004 sind beim Arztbesuch jedes Quartal zehn Euro Praxisgebühr fällig, und die Zuzahlungen (beispielsweise für Medikamente) haben sich in vielen Fällen erhöht. Für bestimmte Leistungen (zum Beispiel Brillen) müssen die Versicherten selbst aufkommen. Auch für Zahnersatz müssen sie einen zusätzlichen, einkommensabhängigen Beitragssatz zahlen. Kinder sind von diesen Regelungen ausgenommen. Bei Kuren übernimmt die Kasse ganz oder teilweise die Kosten.
Der Gesetzgeber hat außerdem die paritätische (gleichberechtigte) Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verändert: Alle Versicherten zahlen seit 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Dafür wurden die Beiträge der Krankenkassen gesenkt.
Gesundheitsreform 2007
Obwohl die breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland krankenversichert ist, gab es in den vergangenen Jahren viele Menschen, denen der Versicherungsschutz fehlte. Wer zum Beispiel als Selbstständiger eine Zeit lang seine Versicherungsbeiträge oder -prämien nicht zahlen konnte oder wer lange Zeit im Ausland war, hatte oft Schwierigkeiten wieder in die Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Im Februar 2007 wurde das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) verabschiedet, um diesen Zustand zu beenden. Es beinhaltet Reformen vor allem in vier Bereichen:
- die Einführung einer Krankenversicherung für alle
- eine Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation
- eine Reform der Finanzierungsordnung
- eine Reform der privaten Krankenversicherung
Ein Teil der Regelungen sind bereits am 1. April 2007 in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen gelten jedoch erst seit dem 1. Januar 2009.
Eckpunkte der für 2011 geplanten Reform
Nach den „Eckpunkten der Bundesregierung für ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem" vom Juli 2010 sind für das Jahr 2011 Beitragserhöhungen vorgesehen, um das System weiter finanzierbar zu halten. Die geplante Gesundheitsreform soll im Wesentlichen auf drei Ebenen ansetzen:
- mehr Wettbewerb: Das Gesundheitssystem soll entbürokratisiert werden. Damit sollen unnötige Kosten vermieden und die Verantwortung aller – Patienten wie Dienstleister – gefördert werden.
- Ausweitung der Zusatzbeiträge: Damit soll die Finanzierung stärker vom Arbeitsmarkt abgekoppelt werden. Wenn den Krankenkassen das Geld nicht reicht, sollen sie von den Mitgliedern Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben können.
- Sozialausgleich: Damit niemand über Gebühr belastet wird, soll es einen Sozialausgleich aus Steuermitteln geben, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Schwelle von zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt.
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