Soziale Sicherung von A bis Z
Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Föderalismus
Artikel 20 des Grundgesetzes lautet: „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Das bedeutet: Die 16 Bundesländer und ihre Länderparlamente wirken an den Gesetzen in Deutschland mit. Das wird als Föderalismus bezeichnet.Weitere Infos:
www.bundesregierung.de
Förderung
Die aktiven Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermeiden oder die Arbeitslosigkeit beenden. Die aktiven Leistungen (Beratung, Vermittlung, Lohnkostenzuschüsse, Weiterbildung) haben Vorrang vor den passiven Leistungen (Arbeitslosengeld).
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung in der Arbeitslosenversicherung besteht für Menschen, die Angehörige pflegen (mindestens 14 Stunden pro Woche), für Selbstständige mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 15 Stunden sowie für im Ausland Beschäftigte, die außerhalb der EU oder assoziierten Staaten beschäftigt sind.
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