Soziale Sicherung von A bis Z
Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Elterngeld/Elternzeit
Mütter oder Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, bekommen Elterngeld. Es beträgt je nach Voreinkommen zwischen 65 und 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 und mindestens 300 Euro monatlich. Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Es wird maximal 14 Monate gezahlt, die sich die Eltern untereinander frei aufteilen können. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monatsbeträge allein beantragen, zwei weitere Bezugsmonate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Alleinerziehende, die mehr als 250.000 Euro oder Paare, die mehr als 500.000 Euro Jahreseinkommen versteuern, bekommen kein Elterngeld mehr.Erwerbstätige Eltern können nach der Geburt ihres Kindes insgesamt drei Jahre Elternzeit, sowohl allein als auch gemeinsam, in Anspruch nehmen. Die Mutterschutzfrist wird jedoch auf die Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Wer sich für Elternzeit entscheidet, kann bis zu 30 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten. Wer danach wieder voll arbeiten möchte, hat das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Weitere Infos:
www.bmfsfj.de
www.familien-wegweiser.de
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