Soziale Sicherung von A bis Z
Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Meister-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das so genannte Meister-BAföG – fördert die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert Existenzgründungen. Voraussetzung ist der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.Weitere Infos:
www.meister-bafoeg.info
Hotline: 0800 62 23 634 (gebührenfrei)
Meldepflicht
Eine Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit besteht für jeden, dem der Verlust seines Arbeitsplatzes droht. Sie beträgt drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Ausnahme: Der Arbeitnehmer erfährt von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zu einem späteren Zeitpunkt. Bei Verstoß gegen die Meldepflicht erfolgt eine einwöchige Sperrfrist.
Mobilitätshilfen
Damit Fahrt- oder Umzugskosten kein Hindernis für Arbeitslose sind, einen Job in einer anderen Stadt aufzunehmen, gibt es Mobilitätshilfen. So übernimmt die Abeitsagentur beispielsweise Kosten für die Fahrt zum Antritt einer auswärtigen Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder Umzugskostenbeihilfe. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Mobilitätshilfen gibt es außerdem für behinderte Menschen sowie seit 2011 im Rahmen des Bildungspaketes für Schüler aus einkommensschwachen Familien.Weitere Infos:
www.arbeitsagentur.de
www.bildungspaket.bmas.de
Mutterschaftsgeld
Für Schwangere, die in einem Arbeitsverhältnis oder in der Berufsausbildung stehen, gilt das Mutterschutzgesetz. Es beinhaltet einen umfassenden Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen, einen besonderen Kündigungsschutz und seine grundsätzliche Sicherung des Einkommens.Schwangere erhalten während der gesetzlichen Mutterschutzfristen von der gesetzlichen Krankenkasse, sofern sie dort Mitglied sind und Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben, das Mutterschaftsgeld . Es wird ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Entbindung gezahlt und beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber muss zudem das Mutterschaftsgeld so weit aufstocken, bis die Summe dem durchschnittlichen Nettoverdienst der vergangenen drei Kalendermonate entspricht.
Arbeitnehmerinnen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten eine maximale Summe von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.
Weitere Infos:
Gesetzlich Versicherte: bei der Krankenkasse
Privat Versicherte:
www.mutterschaftsgeld.de
www.familienplanung.de
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