Lexikon

Soziale Sicherung von A bis Z

Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.

Renteneintrittsalter

Um Altersrente zu erhalten, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein bestimmtes Alter erreicht haben. Für die so genannte Regelaltersrente beträgt diese Altersgrenze 65 Jahre. Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Wer 1964 und später geboren wurde, kann dann erst mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Wer sich mit 65 Jahren zur Ruhe setzen möchte, muss entweder mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder 7,2 Prozent weniger Rente pro Monat in Kauf nehmen.

Rentenformel

Die Höhe der Rente wird mit der Rentenformel ausgerechnet. Diese lautet: persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Monatsrente. Die Entgeltpunkte zeigen, in welchem Umfang der Einzelne versichert war. Der Rentenartfaktor legt fest, ob es sich um eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente handelt.

Der aktuelle Rentenwert ist ein bestimmter Betrag in Euro. Er entspricht der Monatsrente, die ein Durchschnittsverdiener für ein Jahr Beiträge erhält. Der Rentenwert wird regelmäßig entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Mit den „Nullrunden“ 2004 bis 2006 fiel diese Steigerung jedoch bereits dreimal aus.

Seit 2005 wird jedoch bei der Berechnung der Renten ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor einbezogen, um den Rentenanstieg zu dämpfen. Er berücksichtigt die jährlichen Veränderungen im Verhältnis von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern: Wenn die Beitragszahler weniger werden, fallen die jährlichen Rentenerhöhungen geringer aus als der Anstieg der Bruttoeinkommen. Bis 2030 wird durch diese geringeren Rentenerhöhungen das Bruttorentenniveau voraussichtlich von derzeit 48 Prozent auf etwa 40 Prozent sinken.

Riester-Förderung/Riester-Rente

Seit dem Jahr 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Dafür werden ab 2008 rund 12 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Wer ab 2008 einen Anlagebetrag (Eigenbeitrag plus staatliche Zulage) von insgesamt vier Prozent seines maßgeblichen Vorjahreseinkommens im Jahr zusätzlich anspart, erhält die die maximale Zulage: 154 Euro im Jahr und 185 Euro im Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Siehe auch Zusätzliche Altersvorsorge



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