Soziale Sicherung von A bis Z
Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
BAföG
Siehe unter Ausbildungsförderung (BAföG)
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträgsbemessungsgrenze gibt eine Einkommensschwelle an, über der das Einkommen abgabefrei bleibt. Das heißt: Die Versicherungsbeiträge werden nur auf das Einkommen erhoben, das unterhalb dieser Bemessungsgrenze liegt. Die jeweiligen Grenzen legt die Bundesregierung jedes Jahr neu fest.Weitere Infos:
www.www.deutsche-rentenversicherung.de
Hotline: 0800 10 00 48 00 (gebührenfrei)
Beitragssatz
Der Beitragssatz (beispielsweise zur gesetzlichen Rentenversicherung) ist der Prozentanteil des Bruttoarbeitsentgelts, der als Beitrag jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten ist (beispielsweise für die gesetzliche Rentenversicherung derzeit 19,9 Prozent).
Beitragszeiten
Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten (z. B. Kindererziehungszeiten).
Bewerbungskosten
Bewerbungskosten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit übernommen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Zeugniskopien, Porto oder Bewerbungsfotos. Der Antrag auf eine Kostenerstattung muss im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit eingereciht werden.Weitere Infos:
www.arbeitsagentur.de
Bildungskredit/Bildungskreditprogramm
Dies ist ein zinsgünstiger Kredit, den Schüler oder Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen sowie Studierende erhalten können. Man kann ihn zusätzlich zu BAföG-Leistungen als weitere Ausbildungsfinanzierung beantragen. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder der Eltern spielen dabei keine Rolle.Der Bildungskredit soll Auszubildenden, die keine BAföG-Leistungen erhalten, den Ausbildungsabschluss sichern. Wer BAföG bekommt, kann über den Bildungskredit zum Beispiel besondere Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren finanzieren. Beantragen können den Kredit nur Volljährige. Anders als beim BAföG handelt es sich beim Bildungskredit um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Infos:
www.bildungskredit.de
Hotline: 0228 99 35 84 492
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