Soziale Sicherung von A bis Z
Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Umlageverfahren
Die gesetzliche Rente beruht auf dem so genannten Umlageverfahren. Das heißt, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren durch ihre Beiträge, die sie heute in die Rentenkasse einzahlen, die Renten der derzeitigen Ruheständler.
Vermögensbildung
Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers und Sparzulagen vom Staat sollen Arbeitnehmern Hilfe und Anreiz bieten, langfristig Ersparnisse zu bilden und Miteigentümer an Unternehmen zu werden. Die gängigsten Anlageformen sind Bausparverträge und Aktienfonds.
Versicherungspflicht
Angestellte, Arbeiter und Auszubildende sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert, so auch in der Rentenversicherung. Für Selbstständige gibt es besondere Regelungen. Nicht versicherungspflichtig, also versicherungsfrei, sind zum Beispiel Beamte, Schüler und Bezieher von Altersvollrenten. Geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind, haben die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten.
Wahltarife
Im Zuge der 2007 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesundheitsreform dürfen Krankenkassen ihren Versicherten verschiedene Tarife zu unterschiedlichen Konditionen anbieten. Damit sollen sie größere Wahlmöglichkeiten haben und die Angebote besser vergleichen können.Weitere Infos:
www.bmg.bund.de
Wohlfahrtsverbände
Wohlfahrtsverbände sind gemeinnützige Organisationen, die (neben der staatlichen Wohlfahrtspflege von Städten und Landkreisen sowie Jugend- und Gesundheitsämtern) die wichtigsten Betreiber öffentlicher Sozialhilfe-, Kranken- und Pflegeeinrichtungen sind. Ihre Arbeit wird zu einem großen Teil aus staatlichen Mitteln unterstützt. Zu den wichtigsten Wohlfahrtsverbänden zählen der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband und das Deutsche Rote Kreuz.
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung und zum familiengerechten Wohnen. Es muss bei den kommunalen Wohngeldstellen beantragt werden. Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, vom Gesamteinkommen der Familie und den Miet- oder Wohneigentumsbelastungen. Sozialhilfeempfänger erhalten ohne besonderen Antrag mit der Sozialhilfe ein pauschaliertes Wohngeld.
[Drucken] [Versenden]