Soziale Sicherung von A bis Z
Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Leistungen der Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet neben der Sicherung im Alter finanzielle Unterstützung bei Risiken wie Erwerbsminderung, Tod des Ehepartners oder Tod der Eltern. Außerdem werden Kuren, berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen sowie für Rentnerinnen und Rentner Zuschüsse zum Beitrag zur Krankenversicherung geleistet. Bei einer privaten Altersvorsorge ist das nicht automatisch der Fall.
Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Darunter versteht man Sozialleistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu reduzieren. Die Teilhabe am Arbeitsleben soll entsprechend der Neigungen und Fähigkeiten ermöglicht und dauerhaft gesichert werden.Leistungen zur Teilhabe erbringen die gesetzlichen Krankenkassen, die Rentenversicherungsanstalten und Unfallversicherungsträger sowie die Arbeitsagenturen. Unterschieden werden Leistungen der medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Weitere Infos:
www.einfach-teilhaben.de
Lohnfortzahlung
Wird ein Arbeitnehmer krank, muss ihm der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen lang den vollen Lohn weiterzahlen, man spricht auch von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitnehmer hat darauf aber nur Anspruch, wenn er die Krankheit nicht selbst verschuldet hat. Selbst verschuldet meint zum Beispiel, wenn man einen Unfall wegen Trunkenheit verursacht. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer mindestens seit vier Wochen beschäftigt sein. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, dann springt die Krankenkasse ein und zahlt für maximal 78 Wochen das so genannte Krankengeld. Dessen Höhe beträgt 70 Prozent des Bruttolohns.Weitere Infos:
www.bmas.de
Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind die Kosten für Sozialversicherungsbeiträge wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge sowie tariflich vereinbarte und freiwillige Sozialleistungen werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt.
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