Lexikon

Soziale Sicherung von A bis Z

Bildungkredit, Elterngeld, Meister-BaföG oder Mobilitätshilfen - der Staat bietet Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen.

Kapitaldeckungsverfahren

Beim Kapitaldeckungsverfahren wird ein Vermögen bei Banken, Fondsgesellschaften oder privaten Versicherungen angespart. Aus dem verzinsten Vermögen erhalten die Einzahler später Auszahlungen, beispielsweise private Rentenzahlungen

Kindergeld

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit Januar 2010 für die ersten beiden Kinder monatlich jeweils 184 Euro, für das dritte 190 Euro und ab dem vierten 215 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt bei 7.008 Euro. Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum Eintritt in die Volljährigkeit, für arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Kinder in der Berufsausbildung oder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr verlängert sich der Bezug bis zum 25. Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst versorgen können, gibt es keine Altersgrenze. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Weitere Infos:
www.bmfsfj.de
www.familien-wegweiser.de

Konjunkturprogramm

In Wirtschaftskrisen kann der Staat die Konjunktur (auch: wirtschaftliche Entwicklung) positiv beeinflussen, indem er zeitlich befristet mehr finanzielle Mittel investiert, zum Beispiel in Bildung, Infrastruktur und andere Bereiche. Dies soll zu einer gesteigerten Nachfrage bei privaten Haushalten und Unternehmen führen. Die Theorie: Wer mehr Geld in der Tasche hat, konsumiert mehr, womit die Produktion wieder angekurbelt wird und Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden. Der Nachteil: Konjunkturprogramme führen zu einer Erhöhung der Staatsschulden.

Kurzarbeit

Die Kurzarbeit soll Unternehmen helfen, bei schwieriger Wirtschaftslage die Personalkosten zu verringern und Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer arbeiten über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger – ihr Verdienstausfall wird durch die Bundesagentur für Arbeit in Form von Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen. Dadurch müssen sie zwar Einkommensverluste in Kauf nehmen, der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Außerdem werden Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit umfangreich gefördert. Das Unternehmen muss keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben und kann dadurch das Firmen-Knowhow erhalten und sogar vergrößern.

Weitere Infos zur aktuellen Kurzarbeit:
www.einsatz-fuer-arbeit.de


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