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Europäische Union

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Der europäische Binnenmarkt ist mit den derzeit 27 Mitgliedstaaten und annähernd 500 Millionen Menschen der größte zusammenhängende Markt der Welt.

Das Prinzip der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erlaubt allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU), in einem beliebigen Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten. Darüber hinaus sichert dieses Prinzip den EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu, auf dem Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und des Sozialschutzes genauso behandelt zu werden wie Staatsangehörige des betreffenden Landes.

Da in der EU unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der Arbeitsbedingungen herrschen, haben die Mitgliedstaaten Beschäftigungs- und Sozialabkommen geschlossen, um eine Annäherung zu gewährleisten. Die Sozialabkommen der EU stärken die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger und definieren Mindeststandards.

Gemeinsames Zahlungsmittel der EU ist der Euro. Er ist Ausdruck europäischer Identität und zählt nach dem Dollar zur zweitwichtigsten Währung weltweit. Die Stabilität des Euro und dauerhaft solide Staatsfinanzen ist die vordergründige Europolitik. Mit Rettungspakten während der jüngsten weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und mit Schutzschirmen für überschuldete EU-Länder haben die Euroländer gezeigt, dass sie als Währungsunion zusammenhalten und die Stabilität des Euro ist gesichert. Die Krisen zeigen aber auch, dass die Vorgaben des Stabilitätspaktes zukünftig neu geregelt werden müssen, damit einzelne Länder nicht (wieder) in Schieflagen geraten.

Die Geschichte des Sozialschutzes in Europa

Die soziale Sicherung in Europa hat eine lange Tradition. Bereits der Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 sah Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen vor. Im Jahr 1989 wurde die „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer“ vom Europäischen Rat verabschiedet, mit der sich die Mitgliedstaaten zu einem sozialen und rechtlichen Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichteten.

In den folgenden Jahren konkretisierten die Mitgliedstaaten ihre Pläne zur sozialen Sicherung. So wurde dem Maastrichter Vertrag 1993 ein „Abkommen über die Sozialpolitik“ beigefügt, das die sozialpolitischen Pläne im Einklang mit der Sozialcharta festlegte. Es ermächtigt die EU-Mitgliedstaaten, verbindliche Entscheidungen in der Beschäftigungsförderung, der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und in der Förderung der Chancengleichheit zu treffen.

Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 sind die Bestimmungen des Sozialabkommens in den EG-Vertrag eingegliedert worden. Die Mitgliedstaaten legten die Schwerpunkte der europäischen Sozialpolitik auf Fragen der Beschäftigung, Chancengleichheit, Ausgrenzung und öffentlichen Gesundheit fest.

Im Jahr 2000 formulierten die Staats- und Regierungschefs in Lissabon eine wirtschaftspolitische Strategie, die EU innerhalb von zehn Jahren, also bis 2010, „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“ . Nach der Halbzeitbilanz in 2005 wurden die Pläne vereinfacht und die Prioritäten auf Beschäftigung und Wachstum auf nationaler Ebene gelegt. Die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sollte ab jetzt über Nationale Reformprogramme (NRP) sichergestellt werden, zu denen alle Mitgliedstaaten, Sozialpartner und Bürgerinnen und Bürger aufgerufen wurden. Ab 2010 wurde die Lissabon-Strategie durch die Strategie "Europa 2020", abgelöst (siehe nächste Seite).

Zwischenzeitlich wurde die EU erweitert: Ab dem 1. Mai 2004 zählte sie 25, ab 1. Januar 2007 27 Mitgliedstaaten. Mit der Erweiterung um zehn Staaten in 2004 erreichte die EU ein wirtschaftliches und politisches Gewicht, das eine Reformierung der Union verlangte. Und noch im selben Jahr unterzeichneten alle EU-Staats- und Regierungschefs den „Vertrag über eine Verfassung für Europa“. Der Vertrag sollte unter anderem die soziale Dimension Europas stärken, indem er soziale Grundrechte wie den Zugang zu sozialen Leistungen aufnahm. Außerdem sollte er die nachhaltige Entwicklung der Sozialen Marktwirtschaft bestärken und neben der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und der Förderung von sozialer Gerechtigkeit auch die Solidarität zwischen den Generationen hervorheben. Da der Vertrag nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, erlangte er in seiner geplanten Form nie Rechtskraft. Erst nach einem langen und schwierigen Abstimmungsprozess und mit vielen Modifikationen, trat,er schließlich am 1. Dezember 2009 als „Vertrag von Lissabon“ in Kraft. zurück1[2][3][vor]
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