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Europäische Union

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Der europäische Binnenmarkt ist mit den derzeit 27 Mitgliedstaaten und annähernd 500 Millionen Menschen der größte einheitliche Markt der Welt.

Das Prinzip der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erlaubt allen EU-Bürgerinnen und Eu-Bürgern, in einem beliebigen Mitgliedstaat zu arbeiten. Darüber hinaus sichert es ihnen zu, auf dem Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und des Sozialschutzes genauso behandelt zu werden wie Staatsangehörige des Landes.

Da in Europa unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich des Wirtschaftswachstums und der Arbeitsbedingungen herrschen, haben die Mitgliedstaaten Beschäftigungs- und Sozialabkommen geschlossen, um eine Annäherung auf hohem sozialem Niveau zu gewährleisten. Die Sozialabkommen der Europäischen Union stärken die Rechte aller EU-Bürger und sichern ihnen ein hohes Niveau an Sozialschutz und Schutz vor Ausgrenzung zu.

Die Geschichte des Sozialschutzes in Europa

Die soziale Sicherung in Europa hat eine lange Tradition. Bereits der Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 sah Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen und Arbeitnehmer vor. Im Jahr 1989 wurde die „Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer“ vom Europäischen Rat verabschiedet, mit der sich die Mitgliedstaaten zu einem durchgängig hohen sozialen Schutz für Arbeitnehmer verpflichteten.

In den folgenden Jahren konkretisierten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Pläne zur sozialen Sicherung. So wurde dem Maastrichter Vertrag 1993 ein „Abkommen über die Sozialpolitik“ beigefügt, das die sozialpolitischen Pläne im Einklang mit der Sozialcharta von 1989 festlegte. Es ermächtigt die EU-Mitgliedstaaten, in einzelnen Bereichen der Sozialpolitik verbindliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört neben der Beschäftigungsförderung und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auch die Förderung der Chancengleichheit.

Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 sind die Bestimmungen des Sozialabkommens in den EG-Vertrag eingegliedert worden. Die Mitgliedstaaten legten die Schwerpunkte der europäischen Sozialpolitik auf Fragen der Beschäftigung, Chancengleichheit, Ausgrenzung und öffentlichen Gesundheit fest.

Im Jahr 2000 formulierten die Staats- und Regierungschefs in Lissabon die Strategie, die EU bis zum Jahr 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“. Der Abbau der Arbeitslosigkeit wurde als wichtigstes Ziel erklärt, um die Sozialsysteme zu stärken.

Nach einer Halbzeitbilanz zur Lissabon-Strategie im Jahr 2005 schlug die Europäische Kommission eine Kursänderung vor, mit der verstärkt auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gesetzt werden sollte; weiterhin sollten die Mitgliedstaaten, Sozialpartner und Bürger mehr Verantwortung für ihre Durchführung in ihrem eigenen Land übernehmen und der Kommission nationale Aktionsprogramme vorlegen. zurück1[2][3][4][5][6][vor]
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