Hintergrundinformationen

Europäische Union

Der Europass

Um die Mobilität in Europa zu erhöhen, hat die EU im Jahr 2005 eine Richtlinie zur Vereinfachung der Vorschriften bezüglich der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen verabschiedet. Zeitgleich entwickelte sie den Europass, mit dessen Hilfe Bildungsstand, Berufserfahrung oder Sprachkenntnisse für Arbeitgeber oder Bildungseinrichtungen abgebildet werden können.

Der Europass besteht aus fünf Dokumenten: einem Lebenslauf, einem Sprachenpass, einem Diplomzusatz, einer Zeugniserläuterung und einem Mobilitätsnachweis. Der Europass-Lebenslauf und der Europass-Sprachenpass können online auf dem Europass-Portal ((Link: www.europass-info.de)) erstellt werden. Den Europass-Diplomzusatz, die Europass-Zeugniserläuterung sowie den Europass-Mobilitätsnachweis stellen die jeweiligen Bildungseinrichtungen aus.

Der Europäische Sozialfonds

Das wichtigste Finanzinstrument der EU ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Er wurde im Jahr 1957 mit dem Ziel eingeführt, „die Unterschiede bei Wohlstand und Lebensstandard in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU abzubauen und dadurch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern“. Das Geld fließt vor allem in die Mitgliedstaaten und Regionen, deren wirtschaftliche Entwicklung am wenigsten fortgeschritten ist. Der ESF ist ein Kernstück der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger durch höhere Qualifizierung und bessere Berufsaussichten.

Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde ins Leben gerufen, um Arbeitnehmer zu fördern, die aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks in Folge der Globalisierung arbeitslos geworden sind. Dieser Fonds unterstützt den ESF und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene. Gefördert werden nicht Unternehmen, sondern einzelne Arbeitnehmer, zum Beispiel durch:
  • Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • vorübergehende Einkommensbeihilfen für ältere Beschäftigte
  • Unterstützung bei einer Unternehmensgründung
Seit Juni 2009 gelten für einen begrenzten Zeitraum erleichterte Förderbedingungen.Damit soll Beschäftigten geholfen werden, die infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen werden. Sind davon in einem Unternehmen oder in einer Branche in einer Region mindestens 500 Beschäftigte betroffen, können mit Hilfe des EGF zusätzliche Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik finanziert werden.

Siehe auch: Globalisierung

Stand Juli 2011 [zurück][1][2]3vor
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