Hintergrundinformationen

Sozialpolitik – Neues in 2010

Zu den Lernzielen und Links
Zum Arbeitsblatt und Schaubild

Arbeit und Soziales

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sodass Entlassungen vermieden werden. Die Arbeitnehmer arbeiten über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger – ihr Verdienstausfall wird durch die Bundesagentur für Arbeit in Form von Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen.

Für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, wird statt der gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt. Für Betriebe, die bereits im Jahr 2009 mit der Kurzarbeit begonnen haben, gilt eine erweiterte Bezugsfrist von 24 Monaten. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und für die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent des wegfallenden Nettolohns.

Insolvenzgeldumlage

Bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ersatz des Arbeitslohns, den ihm der Arbeitgeber für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gezahlt hat. Wegen der andauernden Wirtschaftskrise wird der Umlagesatz für das Insolvenzgeld auf 0,41 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts erhöht. Beschäftigte können das Insolvenzgeld bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragen.

Bundesprogramm „Perspektive 50plus“

Das Bundesprogramm „ Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ erreicht im Jahr 2010 mit insgesamt 349 Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen und Arbeitsagenturen mehr als drei Viertel des Bundesgebietes. Die Zahl der älteren Langzeitarbeitslosen, die vom Bundesprogramm und den Beschäftigungspakten profitieren, erhöht sich dadurch weiter.

Neue Mindestlohnverordnung

Am 1. Januar ist die Mindestlohnverordnung für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst in Kraft getreten. Die zuständigen Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft einvernehmlich vereinbart. Damit haben nun rund 170.000 Arbeitnehmer einen Anspruch auf den bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohn von 8,02 Euro. zurück1[2][3][vor]
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]
KontaktImpressumBestellenArchiv