Sozialpolitik – Neues in 2010
Arbeit und Soziales
Gesetzesvorlage zum Arbeitslosengeld II: höhere Freigrenze für Altersvorsorge
Wer auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, soll künftig von höheren Freigrenzen bei der Anrechnung seiner privat angesparten Altersvorsorge profitieren. So lautet der Beschluss des Bundeskabinetts für den Entwurfs zum „Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz“. Statt bisher 250 Euro sollen die Menschen 750 Euro pro Lebensjahr (zum Beispiel als Lebensversicherung fürs Alter) behalten dürfen, ohne dass das Ersparte beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird oder sie den Vertrag vorzeitig und mit hohen Verlusten kündigen müssen. Voraussetzung ist, dass dieses „Schonvermögen“ in jedem Fall der Altersvorsorge dient und so angelegt ist, dass es erst mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt werden kann. Über die Gesetzesvorlage beraten Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr.Rentenversicherung: Beitragssatz bleibt
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 19,9 Prozent. Der Mindestbeitrag beläuft sich weiterhin auf 79,60 Euro.Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflicht
Die Beitragsbemessungsgrenzen, also die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialabgaben zu entrichten sind, werden jährlich gemäß der Einkommensentwicklung aktualisiert. Im Westen liegen die Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine Rentenversicherung und für die Arbeitslosenversicherung bei 5.500 Euro Bruttoeinkommen im Monat, im Osten bei 4.650 Euro.Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich 3.750 Euro. Versicherungspflichtig ist, wer bis zu 49.950 Euro im Jahr verdient. Wer drei Jahre hintereinander über ein höheres Einkommen verfügt, kann in die private Krankenkasse wechseln.
Pflegeversicherung: höhere Leistungen
Ab Januar 2010 gibt es höhere Leistungen bei der Pflegeversicherung. Das monatliche Pflegegeld, das Pflegebedürftigen gezahlt wird, die von ihren Angehörigen betreut werden, steigt in allen drei Pflegestufen um je zehn Euro auf 225 Euro in Pflegestufe I, 430 Euro in Pflegestufe II und 685 Euro in Pflegestufe III. Auch die Sätze für die Betreuung von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen durch Pflegedienste steigen – und zwar auf monatlich 440 Euro in Pflegestufe I, 1.040 Euro in Pflegestufe II und 1.510 Euro in Pflegestufe III. Das sind je nach Pflegestufe 20 bis 60 Euro monatlich mehr als im Jahr 2009. Bei der Heimpflege bleiben für die meisten Pflegebedürftigen die Sätze gleich, nur an den Pflegekosten von Schwerstpflegebedürftigen (Stufe III) mit nun 1.510 Euro und bei besonderen Härtefällen (nun 1.825 Euro pro Monat) beteiligen sich die Pflegekassen stärker als bisher.Siehe auch Unterrichtsmaterialien zur „Pflegereform 2008“: Arbeitsblatt und Schaubild
Neue Meldeverfahren:
Elektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA)Bisher müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber um einen schriftlichen Einkommensnachweis bitten, um bestimmte Sozialleistungen beantragen zu können. Das neue Elektronische Entgeltnachweisverfahren ELENA soll ab 2012 insgesamt fünf Bescheinigungen, die für die Beantragung von drei Sozialleistungen (Elterngeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld I) erforderlich sind, elektronisch ersetzen. Daher werden seit dem 1. Januar die Daten aller Beschäftigten in der Zentralen Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung gesammelt.
Meldeverfahren bei Anschriftenänderung
Auch die Meldebehörden der Kommunen geben jetzt Daten über Geburten, Anschriftenänderungen oder Sterbefälle direkt an die Träger der Deutschen Rentenversicherung. Von dort werden die aktualisierten Angaben u. a. an die entsprechenden Sozialversicherungsträger weitergeleitet.
Arbeitsschutz: Gendiagnostikgesetz
Am 1. Februar tritt das Gendiagnostikgesetz in Kraft, das genetische Untersuchungen bei Menschen sowie die Verwendung genetischer Proben regelt. Demnach ist es Arbeitgebern und Versicherungsunternehmen verboten, Daten zu genetischen Veranlagungen zu erfragen und zu verwenden. Es soll verhindern, dass Menschen aufgrund ihrer genetischen Eigenschaften (Erbanlagen) diskriminiert werden. [zurück][1]2[3][vor][zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]