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Soziale Sicherung

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Solidarität ist das Grundprinzip des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Es sichert die Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Einkommens-, Versorgungs- und Lebenslagen ab. In mehr als 100 Jahren hat sich das System weiter entwickelt, der Grundsatz prägt unseren Sozialstaat aber noch heute.

„Die größtmögliche Gerechtigkeit mit Solidarität, Bürgernähe, Vielfalt und Effizienz verbinden“1, lautet die Aufgabe, die den Staat seit Bestehen des Sozialsystems immer wieder zu Neuerungen und Reformen, zur Anpassung und Stärkung des Systems herausfordert.

Veränderungen der Gesellschaft gehen auch immer mit neuen Bedürfnissen und Möglichkeiten einher. Um ihnen gerecht zu werden und weiterhin ein verlässliches, leistungsfähiges sowie finanzierbares Sicherungssystem bieten zu können, muss sich der Staat auf Veränderungen einstellen. Mit umfangreichen Reformen wurden in den vergangenen Jahren die Bereiche Gesundheit, Arbeit und Rente („Agenda 2010“) grundlegend umgestaltet.

Aktuell hat Deutschland zusätzliche soziale und wirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen: die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Überschuldung einiger EU-Länder. Diese Krisen fordern vom Staat schnelles Agieren, damit Wirtschaft und Sozialstaat handlungsfähig bleiben. Mit zwei Konjunkturpaketen arbeitet Deutschland seit 2009 aktiv daran, die Wirtschaft wieder anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern, mit Erfolg: Im Jahr 2010 erlebte Deutschland mit 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr das stärkste Wirtschaftswachstum seit der Wiedervereinigung. Mit dem Wirtschaftsaufschwung sollen jetzt die Staatsschulden reduziert werden, die mit der Finanzkrise auf ein Rekordhoch von über zwei Billionen gestiegen sind. Bis 2015 plant die Regierung dazu eine massive Senkung der Neuverschuldung. Von 29 in 2011, auf 27,2 in 2012 soll sie bis 2015 auf 14,7 Milliarden Euro reduziert werden. Weitere finanzielle Unterstützung brauchen die Euro-Schutzschirme um Europa insgesamt wieder zu stabilisieren. Um die gesamte finanzielle Last zu stemmen, sind massive Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt nötig.

Staatliche Sozialleistungen

Die Sozialleistungen umfassen alle Geld- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen vom Staat sowie öffentlich rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Bedürfnisse gewährt werden. Sie dienen der sozialen Absicherung von existenziellen Risiken, dem Familienlastenausgleich sowie anderen sozialpolitischen Aufgaben wie der Jugendhilfe oder der Unterstützung behinderter Menschen. Finanziert werden sie im Wesentlichen durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates (Steuern).

Am deutlichsten werden die Strukturen und Zusammenhänge des Systems der sozialen Sicherung im Sozialbudget der Bundesregierung. Diese jährliche Zusammenstellung bietet einen Überblick über die sozialen Leistungen der staatlichen Einrichtungen, der öffentlichen Körperschaften und der Arbeitgeber. Die Zahlen sind beim Statistischen Bundesamt abrufbar.

Die erforderlichen Mittel für die im Sozialbudget beschriebenen Leistungen kann der Staat nicht aus sich selbst heraus bereitstellen. Er ist darauf angewiesen, sie aus Steuern und Beiträgen zu finanzieren. Diejenigen Menschen und Haushalte, die kein oder kein ausreichendes Einkommen beziehen, erhalten Transferleistungen, also Anteile vom Einkommen der anderen, besser gestellten Menschen und Haushalte.

Sozialpolitik funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip: „Einer für alle, alle für einen“. Der Leistungsanspruch richtet sich nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko der Versicherten. Begünstigt werden diejenigen, die nicht (mehr) am Erwerbsprozess teilnehmen können, etwa ältere Menschen, Erwerbsunfähige und Arbeitslose, oder Menschen, deren Einkommen aufgestockt werden muss, weil sie beispielsweise Kinder versorgen müssen oder weil die Mietbelastungen zu hoch sind. Belastet werden im Gegenzug jene, deren am Markt erzieltes Bruttoeinkommen durch Steuern und Beiträge vermindert werden. Sozialpolitik ist also immer eine Politik der Einkommensumverteilung, welche die reine Marktverteilung korrigiert.

Sozialstaat Deutschland im internationalen Vergleich

„Die finanzielle Absicherung von Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder über längere Zeit arbeitslos sind, ist in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern durchschnittlich, im europäischen Vergleich jedoch eher gering. Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind im internationalen Vergleich besser gestellt als Singles oder Paare ohne Kinder. Gleichzeitig bietet das deutsche Transfersystem Haushalten mit Kindern nur wenig finanzielle Anreize, um eine gering bezahlte, aber existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen. Deutschland belastet wie kaum ein anderes OECD-Land die Einkommen von Gering- und Durchschnittsverdienern mit Sozialabgaben und Steuern. Dies gilt für Singles wie auch für Paare und Familien mit zwei Erwerbstätigen. Arbeitet hingegen nur einer der Partner, sind die Abzüge im OECD-Vergleich eher moderat und das unabhängig davon, ob Kinder versorgt werden oder nicht. Wie in den meisten anderen OECD-Ländern ist in Deutschland 2008 die Steuer- und Abgabenquote leicht gesunken und liegt vor allem für Gutverdienende deutlich unter den Werten des Jahres 2000.“2


1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bmas.de, Stand August 2009

2 Vergleichsdaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Absicherung von Arbeitslosen, 8. Februar 2010,
http://www.oecd.org/document/18/0,3343,de_34968570_35008930_44626642_1_1_1_1,00.html
und zu Steuer- und Sozialabgaben, 12. Mai 2009,
http://www.oecd.org/document/33/0,3343,de_34968570_35008930_42729633_1_1_1_1,00.html



Stand Juli 2011
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