Hintergrundinformationen

Europawahlen 2009

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Am 7. Juni 2009 wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Das Parlament ist gemeinsam mit dem Rat der Gesetzgeber in der Europäischen Union. An der Wahl können Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) teilnehmen.

Insgesamt sind rund 375 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger wahlberechtigt, ihre Volksvertreter für Europa für die nächste Wahlperiode (2009 bis 2014) zu wählen. In Deutschland sind es etwa 64,3 Millionen, darunter sind knapp 4,6 Millionen Erstwähler. Die Europawahl ist damit die größte multinationale Wahl der Welt.

Was bedeutet Europa für unseren Alltag?


Das Europäische Parlament ist ein echtes „Arbeitsparlament“, in dem lebendig und leidenschaftlich um die bestmöglichen Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger Europas gerungen wird. In der vergangenen Wahlperiode hat es jedes Jahr rund 300 Gesetzgebungsverfahren bewältigt.

Bereits 70 Prozent der bundesdeutschen Gesetze basieren auf europäischen Beschlüssen, nicht nur in politischen und wirtschaftlichen Fragen. Auch bei der Ausbildung und Mobilität, beim Reisen und bei der Kommunikation sowie beim Umwelt- und Verbraucherschutz gibt es grenzüberschreitende gesetzliche Regelungen. Die EU bestimmt also unseren Alltag bereits viel stärker, als wir es gemeinhin wahrnehmen.

Beispiele Ausbildung und Mobilität

Das Prinzip der Freizügigkeit erlaubt jedem EU-Bürger, in einem beliebigen Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten. Das setzt voraus, dass Ausbildungen anerkannt und die Bedingungen für das Leben im anderen Land nicht durch Einschränkungen behindert werden:

  • Anerkennung von Abschlüssen: Seit vielen Jahren gibt es EU-Regelungen, welche die Anerkennung von Prüfungen, Examen und Diplomen in anderen Mitgliedstaaten sichern, egal ob es sich um berufsbildende oder akademische Abschlüsse handelt. Die EU ist auch eine der treibenden Kräfte, wenn es darum geht, in ganz Europa ähnliche Strukturen und Abschlüsse von Ausbildungs- und Studiengängen zu erreichen.
  • Studienfahrten, Auslandsaufenthalte, Jugendaustausch und Auslandsstudien: Durch EU-Programme wie „Comenius“, „Erasmus“, „Leonardo da Vinci“ oder „Jugend in Aktion“ wird der Jugendaustausch seit vielen Jahren gefördert. Mehr als zwei Millionen jungen Menschen wurde es dadurch beispielsweise ermöglicht, im Ausland zu studieren.

Hintergrundinformationen zu den Themen Arbeit und Soziales in der EU sind zu finden unter: Europäische Union.

Beispiel Wirtschaft

Der zollfreie Warenaustausch und Wissenstransfer hat die Wirtschaft in den EU-Staaten eng miteinander verflochten und den Export zu einem wichtigen Faktor von Wachstum und Wohlstand gemacht. Außerdem sorgt die gemeinsame Währung, der Euro, im internationalen Kontext für eine größere Stabilität als es den vielen verschiedenen nationalen Währungen möglich wäre:

  • Binnenmarkt fördert Wohlstand: Der europäische Binnenmarkt belebt die Wirtschaft in den EU-Staaten und fördert technologische Neuerungen. Ohne die europäische Gemeinsamkeit hätte die heimische Produktion heute geringere Chancen, sich auf dem globalisierten Weltmarkt zu behaupten. Die Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise würden die Bürgerinnen und Bürger auf nationaler Ebene noch stärker treffen.
  • Binnenmarkt bringt Vielfalt: Durch den Wegfall nationaler Zölle und Monopole sowie durch die Bemühungen der EU, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu schaffen, sind die Voraussetzungen für ein breites Warenspektrum gegeben, das den Kunden Auswahl und bezahlbare Preise bietet. Aufgabe der europäischen Kartellbehörde ist es zu verhindern, dass sich marktbeherrschende Dominanzen und Preisabsprachen zwischen Unternehmen zu Lasten anderer Anbieter und letztlich zu Lasten der Kunden entwickeln.

Beispiele Reisen und Kommunikation

Die Leichtigkeit, mit der heute in Europa über die Grenzen hinweg gereist und kommuniziert wird, ist keine Selbstverständlichkeit sondern das Ergebnis einer langen politischen Entwicklung:

  • Keine Grenzkontrollen mehr: Mit dem Schengener Übereinkommen von 1985 hat die EU Grenzkontrollen zwischen den meisten Mitgliedstaaten überflüssig gemacht. Nur das Vereinigte Königreich und Irland sind „Schengen“ noch nicht beigetreten, und auch Bulgarien, Rumänien und Zypern gehören noch nicht dazu – dafür aber die Nicht-EU-Länder Island, Norwegen und die Schweiz.
  • Kein Geldwechseln mehr: Mit dem Euro – bei seiner Einführung im Jahr 2002 noch vielfach kritisiert – kann in allen Ländern der „Eurozone“ ohne kompliziertes Umrechnen und Wechselgebühren bezahlt werden.
  • Kranken- und Unfallschutz europaweit: Die unterschiedlichen Krankenversicherungssysteme werden von den EU-Staaten gegenseitig akzeptiert, so dass man mit einer europäischen Versicherungskarte oder einem Formular der eigenen Krankenkasse bei Krankheit oder Unfall im EU-Ausland entsprechend geschützt ist.
  • Flugreisen und Telefonieren billiger: Mit der Liberalisierung, der Zulassung von Konkurrenz, hat es eine rasante Entwicklung vor allem in der Informationstechnologie und im Luftverkehr gegeben, die das Telefonieren und Reisen deutlich billiger gemacht hat.

Beispiel Verbraucherschutz

Regelungen zum Schutz der Verbraucher sind in jedem Land unterschiedlich entwickelt. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kunden darauf verlassen können, dass Waren und Kaufverträge auch außerhalb der Landesgrenzen einheitlichen Standards unterliegen:

  • Europaweite Garantie: Die EU hat für Konsumgüter eine einheitliche Gewährleistungszeit von zwei Jahren eingeführt. Wenn also beispielsweise ein Handy innerhalb dieses Zeitraums kaputtgeht, wird es kostenlos repariert oder ersetzt, egal, ob es in Spanien, Polen oder Deutschland gekauft wurde.
  • Schutz bei „Haustürgeschäften“: Wer an der Haustür oder auf der Straße ein Abonnement oder einen Kaufvertrag „aufgeschwatzt“ bekommen hat und das hinterher bereut, kann solche Geschäfte dank einer europaweit geltenden Richtlinie auch dann widerrufen, wenn schon eine Unterschrift geleistet wurde.

Beispiel Umweltschutz

Verschmutztes Flusswasser, saurer Regen und dreckige Luft machen an Landesgrenzen nicht Halt. Zum Schutz der Menschen sind deshalb grenzüberschreitende Regelungen notwendig:

  • Trinkwasser- und Atemluftqualität: Wasser aus dem Wasserhahn kann man in allen EU-Ländern unbesorgt trinken. Seit zehn Jahren gibt es EU-Standards für die Trinkwasserqualität, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. Auch für die Qualität der Atemluft hat die EU Standards eingeführt.
  • Kontrolle der Atomenergie: Der Einsatz von Kernenergie wird nicht nur von vielen EU-Bürgerinnen und -Bürgern kritisch gesehen, sondern auch von den Regierungen unterschiedlich geregelt. Um die Sicherheit über die Grenzen hinweg zu verbessern, hat die EU im November 2008 eine neue Richtlinie mit europaweit verbindlichen Sicherheitsvorschriften für den Betrieb von Kernkraftwerken beschlossen.
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