Europawahlen 2009
Wie funktionieren die Wahlen?
In den verschiedenen EU-Ländern gibt es unterschiedliche politische Strukturen und Traditionen – auch bei Wahlen. Wie kann also eine gemeinsame europäische Wahl aussehen? Der Artikel 190 im EG-Vertrag und die Richtlinie 93/109/EG geben die derzeit geltende Antwort: Durch einen festen Rahmen und gemeinsame Prinzipien werden die Wahlen für die ganze EU harmonisiert. Das Wahlrecht selbst wird von den einzelnen Mitgliedstaaten gestaltet.
Der feste Rahmen
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre nach den Prinzipien der Verhältniswahl gewählt. Das heißt: Alle Fraktionen der Parteien erhalten die Anzahl ihrer Parlamentssitze im Verhältnis zu ihrer Stärke bei den Wählern. Die Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, bei dem die Parteien geordnete Listen von Kandidaten aufstellen. An der Wahl nehmen Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedstaaten teil. Das sind bei der Wahl im Jahr 2009 rund 375 Millionen Wahlberechtigte aus 27 Mitgliedstaaten. Gewählt wird innerhalb der Zeitspanne vom 4. bis zum 7. Juni 2009. Das Europäische Parlament umfasst für die Wahlperiode von 2009 bis 2014 insgesamt 736 Sitze, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, davon entfallen 99 Sitze auf deutsche Parlamentarier.
Gemeinsame Prinzipien
Gewählt wird nach den für demokratische Wahlen wichtigen Prinzipien einer allgemeinen, freien, gleichen, direkten und geheimen Wahl. Das bedeutet im Einzelnen:
- Allgemein: Für alle Wahlberechtigten gelten einheitliche Teilnahmevoraussetzungen. Das Wahlrecht darf nicht mit der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen oder Schichten bzw. mit Besitz, Vermögen oder Steuerleistung verknüpft werden. Einschränkungen darf es nur hinsichtlich des Mindestalters/der Mündigkeit geben.
- Frei: Es darf keinen Zwang oder Druck hinsichtlich der Stimmabgabe geben, weder direkt noch indirekt.
- Gleich: Jede Stimme hat den gleichen Wert, sie zählt genauso viel wie jede andere Stimme.
- Direkt: Die Wahlberechtigten wählen ihren Abgeordneten/ihre Abgeordnete direkt, ohne eine Zwischeninstanz, ohne eine Delegierung ihrer Stimme (etwa durch die Wahl von „Wahlmännern“ wie bei der Wahl von US-Präsidenten).
- Geheim: Die Wahl muss (normalerweise in einer geschützten Kabine) so organisiert sein, dass niemand anderes erfahren kann, für wen bzw. wie die Stimme abgegeben wurde, auch nicht die Wahlorgane und Wahlbehörden.
Nationale Besonderheiten
Im Detail unterschiedlich können Wahlbestimmungen sein, die Rücksicht auf nationale Traditionen und Regelungen nehmen und damit zur besseren Akzeptanz der Wahlberechtigten im jeweiligen Land beitragen:
- Wahltermin: Der gesetzte Rahmen von vier Tagen im Juni erlaubt es den nationalen Regierungen, den Wahltag auf einen Wochentag zu legen, an dem Wahlen traditionell immer stattfinden, beispielsweise am Donnerstag in England oder am Sonntag in Deutschland.
- Wahlberechtigung und Mindestalter: Wählen dürfen EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 18 Jahren (Ausnahme Österreich: ab 16 Jahren). Wer sich als Abgeordneter wählen lassen will, muss in Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten ebenfalls mindestens 18 Jahre als sein; in einigen Ländern wie Belgien, Polen, dem Vereinigten Königreich liegt das Mindestalter bei 21, in Frankreich bei 23 und in Italien bei 25 Jahren.
- Auswahl unter verschiedenen Kandidaten einer Liste: Die Listenwahl wird unterschiedlich gehandhabt: In Deutschland und weiteren acht EU-Ländern können die Kandidaten einer Liste nicht direkt gewählt werden, sondern nur eine geordnete Gesamtliste mit einer festgelegten Reihenfolge von Kandidaten. In den übrigen Ländern kann man zwischen mehreren Kandidaten derselben Liste wählen.
- Wahlbezirke und Sperrklauseln: Auch hinsichtlich des Zuschnittes von Wahlbezirken und der Gültigkeit von Sperrklauseln wird auf nationale Gewohnheiten Rücksicht genommen. In Deutschland müssen die zugelassenen Bundes- oder Landeslisten der angetretenen Parteien im bundesweiten Durchschnitt die 5-Prozent-Hürde nehmen, um Sitze im Parlament zu erhalten.
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