Hintergrundinformationen

Europawahlen 2009

Welche Rolle spielt das Europäische Parlament in der EU?


Beim Gesetzgebungsverfahren in der EU sind mehrere Institutionen beteiligt: Die Europäische Kommission, der Rat der EU, das Europäische Parlament und die beiden wichtigsten EU-Ausschüsse: der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen. Die Kommission macht einen Gesetzesvorschlag, der zunächst in den beiden Ausschüssen beraten und anschließend zwischen Parlament und Rat abgestimmt wird.

Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte: Der offizielle Sitz ist in Straßburg (dort finden die Plenartagungen statt), die Ausschüsse treten meist in Brüssel zusammen, und das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg.

Anders als nationale Parlamente hat das Europäische Parlament keine Gesetzgebungsinitiative. Es ist aber insofern am Gesetzgebungsverfahren beteiligt, als es zu den vom Rat beschlossenen Verordnungen und Richtlinien in den meisten Fällen noch seine Zustimmung geben muss. Erst wenn Parlament und Rat sich einig sind, kann ein neues EU-Gesetz verabschiedet werden.

Hintergrundinformationen zu den Strukturen in der Europäischen Union sind zu finden unter: Wie Europa funktioniert. Das Gesetzgebungsverfahren ist dargestellt auf dem dazugehörigen Arbeitsblatt.

Der Einfluss des Europäischen Parlaments wächst

Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt von einem ständig neuen Aushandeln der Kompetenzen und Strukturen der EU-Gremien und der Frage, inwieweit die Entscheidungen in Brüssel politisch legitimiert sind – denn die Basis einer jeden Demokratie ist eine Gesetzgebung, die durch Parlamentarier bestimmt wird, welche von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und ihnen gegenüber verantwortlich sind. Diese zentrale Rolle wird vom Europäischen Parlament derzeit noch nicht vollständig ausgefüllt, auch wenn es gegenüber früheren Jahren zunehmend an Funktionen und Kompetenzen gewonnen hat:

Das Europäische Parlament ...

  • ist ein wichtiger Machtfaktor bei der Gesetzgebung: Durch die partiell vorgesehene Zustimmungspflicht bei Gesetzesbeschlüssen ist das Parlament bei derzeit etwa 75 Prozent der Gesetzgebungsverfahren gleichberechtigt neben dem Rat der EU beteiligt. Dadurch werden politische Debatten öffentlich (auch als Web-Stream unter www.europarl.europa.eu) und die Interessen und Argumente transparent. Europäische Interessen können gegenüber nationalstaatlichen Interessen besser geäußert und durchgesetzt werden.
  • ist die Stimme des europäischen Volkes: Als direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Länder gewählte Vertreter sind die EU-Parlamentarier deren Interessenvertreter und nicht die Vertreter der Regierungen ihres Landes. Die Meinung und der Einfluss der Abgeordneten hat dabei umso mehr Gewicht, wenn es ihnen gelingt, ihre Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen, vor allem aber auch dann, wenn sie von einer breiten Wählerschaft getragen werden. Deshalb ist eine hohe Wahlbeteiligung für die Bedeutung für das Parlament und die demokratische Legitimation so wichtig, aber auch die Rückkopplung der Parlamentarier in ihre Wahlkreise hinein.
  • kontrolliert die EU-Finanzen und EU-Institutionen: Rat, Kommission und Europäische Zentralbank sind verpflichtet, dem Europäischen Parlament gegenüber Rechenschaft abzulegen. Diese Kontrollfunktion ist für jedes Parlament von hoher Bedeutung. Auf diese Weise wird Europapolitik transparenter und bürgernäher. Das gilt ebenso für das „Haushaltsrecht“: Die Europaabgeordneten entscheiden über den Haushalt und kontrollieren den Einsatz und Verbleib der Haushaltsgelder.
  • hat ein gewichtiges Wort beim Zustandekommen der Kommission: Der Ausgang der Europawahlen und die Zusammensetzung des Parlamentes spielt eine wichtige Rolle bei der Ernennung des künftigen Kommissionspräsidenten. Auch alle nominierten Kommissare müssen einzeln vor dem Parlament Rede und Antwort stehen, bevor sie den Posten antreten können (live im Internet unter www.europarltv.eu). Der Kommissionspräsident und das ganze Gremiun der Kommission benötigt anschließend die Zustimmung durch die Mehrheit der EU-Parlamentarier. Außerdem unterliegt die Kommission der ständigen parlamentarischen Kontrolle und kann bei schwerwiegenden Vorwürfen zum Rücktritt gezwungen werden.
  • bestimmt die Grenzen der EU: Die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die EU liegt schon weitgehend in den Händen des Europäischen Parlaments, denn ohne Zustimmung der Mehrheit der Parlamentarier können die notwendigen völkerrechtlichen Verträge nicht in Kraft treten. Somit können sie auch die Verhandlungen, die mit beitrittswilligen Ländern geführt werden, beeinflussen.
  • prägt die EU-Reformen: Auch wenn die Weiterentwicklung der EU durch neue Vertragsgrundlagen im Wesentlichen durch Kommission und Rat bestimmt wird, spielt das Europäische Parlament hier eine dynamische Rolle. So hat sich das Parlament in der jetzt auslaufenden Wahlperiode mit großer Mehrheit dafür stark gemacht, zusätzliche demokratische Elemente in die angestrebten Neuregelungen des Vertrages von Lissabon einzuführen: etwa die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens oder die rechtliche Anerkennung der „Charta der Grundrechte“ bzw. eine weitere Stärkung der Rechte des Parlaments als gesetzgebendem Organ.
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