Lernziele

Soziale Sicherung

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Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind der wichtigste Teil der staatlichen sozialen Sicherung. Sie beruhen auf gesetzlichen Grundlagen, und zwar den Sozialgesetzbüchern (SGB).

Es gibt fünf gesetzliche Sozialversicherungen: die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Auf Leistungen der Sozialversicherung besteht gemäß § 4 SGB I grundsätzlich Rechtsanspruch.

Lernziele

Die Schülerinnen und Schüler sollen die grundlegenden Prinzipien des Sozialstaates und der Sozialversicherung kennen lernen. Sie werden in Grundzügen über die Organisation des Sozialversicherungssystems und seine Leistungen informiert.

Sie lernen das Solidaritätsprinzip als Grundlage des Sozialstaates kennen. Sie sollen befähigt und motiviert werden, Verantwortung für sich und das Gemeinwohl zu übernehmen.

Methodische Hinweise

Zum Einstieg in das Thema ist es denkbar, die Schülerinnen und Schüler berichten zu lassen, welche Leistungen der sozialen Sicherung ihnen bekannt sind und welche sie selbst, Verwandte oder Bekannte in Anspruch nehmen oder genommen haben. Weiterhin können sie überlegen, welche Ansprüche sie selbst an ein funktionierendes soziales Sicherungssystem haben.

Anhand der Ergebnisse werden dann die allgemeinen gesetzlichen Regelungen erarbeitet und die Grundlagen des Sozialstaates erläutert. Die Jugendlichen sollen dazu per Internet oder in der Literatur notwendige Kenntnisse recherchieren. Dies kann arbeitsteilig in Kleingruppen erfolgen. Am Ende stehen von den Gruppen ausgearbeitete und präsentierte Material- und Informationsblätter.
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