Hintergrundinformationen

Die globale Herausforderung

Global Compact

Um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten, wurde im Juli 2000 der Global Compact von den Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufen. Dieser internationale Zusammenschluss zwischen Unternehmen und der UN setzt sich dafür ein, soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten und ruft Unternehmen weltweit dazu auf, zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umzusetzen.

Die zehn Prinzipien des Global Compact:

Menschenrechte
Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen
Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für
Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und
Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.

Umweltschutz
Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und
Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Korruptionsbekämpfung
Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Die Bundesregierung unterstützt die Ziele des Global Compact, aktuell stehen die globalen Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise im Fokus. So war es erklärtes Ziel des G20-Gipfels in Pittsburgh im Herbst 2009, sozial gerechte und zukunftsorientierte Arbeitsplätze zu schaffen und internationalen Arbeitsstandards eine größere Geltung zu verschaffen.

Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen: Corporate Social Responsibility (CSR)

Corporate Social Responsibility (CSR) steht für die freiwillige gesellschaftliche, für die soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung von Unternehmen. Sie nimmt einen immer höheren Stellenwert in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ein. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass sie sich den globalen Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung stellen müssen, wenn sie wirtschaftlich zukunftsfähig werden oder bleiben wollen.

Diese gesellschaftliche Verantwortung will die Bundesregierung fördern. CSR soll als zentrales Element bei der sozialen Gestaltung der Globalisierung gestärkt werden. Als Basis dienen die CSR-Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Prinzipien des UN-Global Compact. Um die vielfältigen CSR-Aktivitäten deutscher Unternehmen sichtbarer zu machen, erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine nationale CSR-Strategie.

Im Oktober 2010 hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) in Form eines „Aktionsplan CSR“ verabschiedet. Mit dem Aktionsplan soll gesellschaftliches Engagement von Unternehmen und anderen Interessengruppen gefördert werden und damit auch ein grundlegend positives Bewusstsein bei den Bürgerinnen und Bürgern dahingehend verankert werden, dass CSR sich für alle – für Unternehmen, auch für kleinen und mittleren Betriebe, und für die Gesellschaft lohnt. Letztlich stärkt CSR auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Der Aktionsplan setzt vor allem auf die Vernetzung und Kooperationen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, praktische Hilfestellungen gibt es beispielsweise in Form von Coachings, Beratungen, Informationsmaterialien und Vorträgen.

Stand Juli 2011 [zurück][1][2]3vor
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