Neuwahlen 2005
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"Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen." (Art. 68, Absatz 1, Grundgesetz)
Während 1999 noch elf Länder von der SPD regiert wurden, gilt das im Jahr 2005 nur noch für fünf Länder. Am 22. Mai 2005 verlor die SPD auch noch die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen nachdem sie zusammen mit Bündnis 90/Grüne dort 39 Jahre lang regiert hatte. Am selben Abend kündigte Bundeskanzler Gerhard Schröder Neuwahlen an, da er seine Regierung nicht mehr für handlungsfähig hielt.
"Für die aus meiner Sicht notwendige Fortsetzung der Reformen halte ich eine klare Unterstützung durch eine Mehrheit der Deutschen unabdingbar.", sagte Schröder bei seiner Fernsehansprache.
Der Weg zu Neuwahlen führt aber nur über die Vertrauensfrage, die in Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt ist (s. o.). Der Bundeskanzler begründete die Vertrauensfrage mit dem Argument, dass die Mehrheit der Abgeordneten seine Politik nicht mehr trage. Schröder kritisierte vor allem die Blockadepolitik der Opposition, die damit seine Reformpolitik gefährde. Dadurch sei seine Regierung nicht mehr handlungsfähig.
Das Besondere an dieser Vertrauensfrage ist, dass Schröder sie absichtlich verloren hat, damit es zu den von ihm geforderten Neuwahlen kommen kann. Deshalb stimmte er die SPD auf ein von ihm gewünschtes Misstrauensvotum ein. Wie geplant entzog der Bundestag dem Bundeskanzler dann am 1. Juli das Vertrauen.
Der Bundespräsident löst den Bundestag auf
Der nächste Schritt zu Neuwahlen war die Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten Horst Köhler am 21. Juli 2005. In einem Fernsehinterview begründete Köhler seine Entscheidung: "In meiner Gesamtabwägung komme ich zu dem Ergebnis, dass dem Wohl unseres Volkes mit einer Neuwahl jetzt am besten gedient ist. Es ist richtig, dass in der heutigen Situation der demokratische Souverän – das Volk – über die künftige Politik unseres Landes entscheiden kann."Dem Bundespräsident kam dabei eine besondere Stellung zu. Seine Zustimmung zu den Neuwahlen war kein Automatismus. 1982 urteilte das Bundesverfassungsgericht, der Bundespräsident solle als neutrale Entscheidungsinstanz "die politische Leitentscheidung treffen, ob die Auflösung des Bundestages (…) mit all ihren politischen Folgen sinnvoll ist und von ihm politisch vertreten werden kann."
Die Neuwahlen in den Jahren 1972 und 1983
Vorgezogene Wahlen gab es erst zwei Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: 1972 und 1983. 1972 stellte der damalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) die Vertrauensfrage, da einige Abgeordnete von der Regierungskoalition in die Opposition gewechselt waren. Brandt hatte in dieser Situation tatsächlich keine Mehrheit im Bundestag mehr. Brandt wurde das Vertrauen entzogen und der damalige Bundespräsident Gustav Heinemann löste den Bundestag auf.1982 löste Helmut Kohl (CDU) den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) durch ein konstruktives Misstrauensvotum ab. Helmut Kohl wollte eine anschließende Bestätigung seiner Wahl durch das Volk. Dafür ließen die CDU und die FDP Helmut Kohl absichtlich bei der Vertrauensfrage scheitern – wie die SPD und die Grünen Gerhard Schröder bei der aktuellen Vertrauensfrage. Mehrere Abgeordnete klagten daraufhin beim Bundesverfassungsgericht. Die Klagen wurden allerdings abgewiesen. Nach dem damaligen Urteil rechtfertigen selbst „besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben“ keine vorzeitige Auflösung des Bundestags.
Die Verfassungsrichter bestimmten allerdings einen Sonderfall, in dem das Parlament nach einer gescheiterten Vertrauensfrage aufgelöst werden kann: Der Bundeskanzler dürfe sich "einer stetigen parlamentarischen Unterstützung durch die Mehrheit des Bundestages nicht sicher sein". zurück1[2][vor]
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