Hintergrundinformationen

Wie Europa funktioniert

Der Weg nach Europa – Die Stationen im Überblick

Gründung des Europarats zum Schutz und zur Förderung gemeinsamer Ideale und Grundsätze. West-Deutschland tritt im Juli 1950 bei.

1952

West-Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg schließen sich zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammen, um einen gemeinsamen Markt für einige ihrer wichtigsten Industrien zu schaffen.

1958

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) werden gegründet. Mit der EWG entsteht ein gemeinsamer Binnenmarkt, in dem Waren, Kapital, Menschen und Dienstleistungen frei zirkulieren können.

1967

EGKS, EWG und Euratom werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengelegt.

1973

Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei.

1978

Ein Europäisches Währungssystem (EWS) mit der Verrechnungseinheit ECU wird gegründet, um Kursschwankungen zu begrenzen.

1979

Die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament finden statt.

1981/86

Griechenland, Spanien und Portugal treten der EG bei.

1987

Die Einheitliche Europäische Akte tritt in Kraft. Damit werden die EG-Verträge reformiert, um den Europäischen Binnenmarkt bis 1992 vollenden zu können.

1990


Ost- und West-Deutschland werden wiedervereinigt.

1992

Mit dem Maastrichter Vertrag wird aus der EG die Europäische Union (EU). Die Vertragspartner verpflichteten sich, in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen- und Justizpolitik enger zusammenzuarbeiten. Im Europäischen Binnenmarkt sind alle Grenzen zwischen den EU-Staaten für den Verkehr von Waren, Kapital, Menschen und Dienstleistungen offen („Vier Freiheiten“). Die Währungsunion wird vorbereitet.

1995

Finnland, Österreich und Schweden treten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) der EU bei, die Zahl der Mitglieder steigt auf 15.

1997

Mit dem Vertrag von Amsterdam werden die Gemeinschaftsstrukturen weiter gestärkt. Das Europäische Parlament erhält mehr Mitentscheidungsrechte.

1999


Die Europäische Währungsunion wird umgesetzt und der Euro in elf Ländern der EU als gemeinsame Währung eingeführt – zunächst nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr.

2000

Mit dem Vertrag von Nizza beschließt der Europäische Rat im Hinblick auf die bevorstehende Osterweiterung, dass jeder EU-Staat künftig nur noch ein Kommissionsmitglied stellen soll. Die Mehrheitsentscheidungsverfahren im Rat und die Mitentscheidungsrechte des Parlaments werden nochmals erweitert und eine (nicht rechtsverbindliche) EU-Charta der Grundrechte verabschiedet.

2002

Der Euro wird als Bargeld eingeführt.

2004

Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien sowie Malta und Zypern treten der EU bei, die Zahl der Mitglieder steigt auf 25. Die Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnen in Rom den Vertrag für eine Europäische Verfassung. Er löst den EU-Vertrag ab und gibt der Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit. Die Charta der Grundrechte ist Verfassungsbestandteil.

2005

Bisher haben fünfzehn Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die EU-Verfassung ratifiziert. In den zwei wichtigen Gründerländern der EU, Frankreich und den Niederlanden scheitern jedoch die Volksentscheide zur EU-Verfassung und lösen eine politische Krise aus.

Im Oktober werden Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei aufgenommen.

Im Dezember hat Mazedonien den Status eines Beitrittskandidaten bekommen.

2006

Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien sind abgeschlossen. Der Beitritt erfolgt am 1. Januar 2007.

2007

Im Juni einigen sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen neuen modifizierten Vertrag. Bis Anfang 2009 sollen ihn alle Mitgliedstaaten ratifizieren, so dass er noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten kann.

2008

Im Juni sprachen sich die Iren gegen einen neuen Vertrag aus. Wie es weitergeht, soll bis Ende 2008 gelöst werden.

Mehr zum "Vertrag über eine Verfassung für Europa"


Stand Oktober 2006 [zurück][1][2]3vor
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