Pflegeversicherung

Hilfe und Pflege (nicht nur) für Senioren

| Bild: Junger Mann | „Ich pflege, weil Menschenpflege Menschen braucht!“ sagt Friedhelm Henke, der sich als „Pflegebotschafter“ bei einer Aktion des Bundesgesundheitsministeriums engagiert. Laut Prognose des Statistischen Bundesamts werden in den Jahren 2007 bis 2009 geborene Männer durchschnittlich 77,3 Jahre und Frauen 82,5 Jahre alt. Doch mit dem Alter wächst auch die Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Der fünfte Zweig der Sozialversicherung

Früher wurden Pflegebedürftige häufig zu Sozialfällen. Selbst eine gute Rente reichte in der Regel nicht aus, um eine Unterbringung in einem Pflegeheim zu bezahlen – daher musste der Staat einspringen. Das 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherungsgesetz hat diesen Zustand geändert. Als fünfter Zweig der Sozialversicherung sieht es Leistungen verschiedener Art für Pflegebedürftige vor und fördert vor allem die häusliche Pflege. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit erhielten am Jahresende 2010 rund 2,29 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, rund zwei Drittel davon wurden zuhause versorgt.

Das Prinzip der Pflege

Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen, die sich nach dem Grad und der Häufigkeit der täglich erforderlichen Hilfeleistungen richten:

I. erhebliche Pflegebedürftigkeit
II. Schwerpflegebedürftigkeit
III. Schwerstpflegebedürftigkeit

Die Pflegekasse entscheidet auf der Grundlage eines pflegerischen Gutachtens über die Einstufung. Wer sich zu Hause pflegen lassen will, kann zwischen Geld- und Sachleistungen oder einer Kombination von beidem wählen. Die Betreuung durch ambulante Pflegedienste oder eine Sozialstation gehört zu den Sachleistungen. Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe auch Pflegegeld beantragen. Wenn weder eine häusliche noch eine teilstationäre Pflege infrage kommen, hilft nur noch die Aufnahme in ein Heim.

Wer einen Familienangehörigen pflegt, muss oft die Berufstätigkeit einschränken oder den Beruf ganz aufgeben. Um die Pflegenden zu unterstützen, zahlt die Pflegekasse für sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – vorausgesetzt, man arbeitet nebenher nicht mehr als 30 Stunden pro Woche und betreut den Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich zuhause. Wer krank wird oder Urlaub machen will, hat Anspruch auf eine Pflegevertretung von bis zu vier Wochen im Jahr. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist durch dieses Pflegezeitgesetz einfacher worden.

Pflegeberufe haben Zukunft


Der Pflegebereich ist ein Zukunftsmarkt. Während in anderen Branchen Arbeitsplätze wegfielen, stieg die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen seit dem Jahr 2000 kontinuierlich an. Doch es fehlt an Nachwuchs. Seit August 2010 gibt es für Pflegekräfte einen gesetzlichen Mindeststundenlohn (Bundesländer West: 8,50 Euro, Bundesländer Ost: 7,50 Euro, ab 2012 jeweils 25 Cent mehr).



| Bild: Schaubild Arbeitgeber Gesundheit und Pflege
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Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2009

Die Pflegeversicherung verändert sich

Durch die steigende Lebenserwartung haben sich die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und die Anforderungen an die Pflegeversicherung verändert, Reformen waren notwendig. Das 2008 in Kraft getretene Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sah unter anderem folgende Punkte vor:
  • Versicherte erhalten eine verbesserte ambulante Versorgung sowie intensivere Beratung. Außerdem wurden seitdem die monatlichen Pflegeleistungen schrittweise erhöht.
  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde um 0,25 Prozentpunkte angehoben.
  • Wer älter als 23 ist und keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozent.
  • Die Einführung der Pflegezeit erlaubt Angehörigen, sich in akuten Fällen bis zu zehn Tage lang von der Arbeit freistellen zu lassen.

Da die Finanzierung jedoch weiterhin schwierig ist, plant die Bundesregierung neben dem Umlageverfahren die Einführung eines „kapitalgedeckten Elements“: Das heißt, dass Arbeitnehmer zu einem gewissen Teil zusätzlich privat vorsorgen und Kapital für die gegebenenfalls notwendige Pflege im Alter ansparen sollen. Die geplante Pflegereform soll außerdem vor allem pflegende Angehörige entlasten.


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Stand Juli 2011
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[7 Kommentare]Kommentare
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Gnüp Gnüp am 06.04.2011 / 10:30
seeehr gut, gute informationen ;´) am 16.04.2010 / 21:15
das ist perfeckt für mein Refarat Wir am 23.03.2010 / 09:05
hi hat uns echt geholfen;) Danke am 19.03.2010 / 22:32
wunderbar erklärt. peter am 05.03.2010 / 11:07
gnz stark erklärt Calle am 20.03.2009 / 09:19
sehr gut und ausführlich erklärt, was überhaupt eine Pflegeversicherung ist Dieter am 07.01.2009 / 09:03
sehr gut erklärt
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