Berufseinstieg

Von Anfang an versichert

| Bild: Auszubildender in KFZ-Werkstatt | Raus aus der Schule, rein in eine Ausbildung – der Einstieg in das Berufsleben bringt viele Herausforderungen mit sich. Als Auszubildender ist man automatisch sozialversichert und erlebt nun zum ersten Mal, was das konkret für einen selbst bedeutet.

Von Anfang an abgesichert

Vom ersten Tag der Ausbildung an besteht Versicherungsschutz. Der ist zwar nicht kostenlos, aber die Arbeitnehmer müssen ihre Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht allein finanzieren: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge – im Regelfall zahlen sie je die Hälfte der Beitragssumme. Eine Ausnahme besteht in der Krankenversicherung: Hier zahlen Arbeitgeber einen niedrigeren Beitragssatz als die Arbeitnehmer. Auch eventuelle Zusatzbeiträge werden komplett auf die Versicherten umgelegt. Die Beiträge für die Unfallversicherung übernimmt hingegen vollständig der Arbeitgeber.
Der Chef zieht die Arbeitnehmeranteile direkt vom Lohn ab und überweist das Geld zusammen mit seinem Anteil an die entsprechenden Stellen. Wenn man nicht mehr als 325 Euro brutto im Monat verdient, zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgaben allein. Sollte man den Ausbildungsplatz verlieren (etwa weil die Firma schließt) oder später einmal arbeitslos werden, ist man weiter versichert: In diesem Fall zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge.

Eine sinnvolle Pflicht

Alle Berufsanfänger sind in der Sozialversicherung pflichtversichert. Wenn ein Arbeitgeber sie nicht bei der Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anmeldet, dann macht er sich sogar strafbar! Die Krankenkasse, bei der man kranken- und pflegeversichert sein will, kann man sich selbst aussuchen. Wichtige Kriterien für die richtige Wahl der Krankenkasse sind beispielsweise der Umfang der (Service-)Leistungen, spezielle Wahltarife oder die Erreichbarkeit am Wohnort – ein Vergleich lohnt sich immer. Obwohl die Höhe des Beitragssatzes seit 2009 gesetzlich festgelegt ist, gibt es dennoch Unterschiede bei den Kosten: So kann die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen oder Prämien auszahlen.

Voll versichert in allen Lebenslagen

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall erhält der Arbeitnehmer Rentenleistungen der Unfall- und gegebenenfalls auch der Rentenversicherung. Auch Ansprüche gegen die Krankenversicherung bestehen vom ersten Tag an. Wer seinen Arbeitsplatz verliert oder weiß, dass er arbeitslos wird, muss dies spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit, frühestens drei Monate im Vorfeld persönlich bei der örtlichen Arbeitsagentur melden, um Leistungen zu erhalten. Wer die Frist versäumt, kann mit einer Sperrfrist von einer Woche rechnen: Das heißt, es wird kein Arbeitslosengeld in dieser Zeit ausgezahlt.


Ausbildungsstart: Darum muss man sich selbst kümmern

  • Ab 2012 werden alle Daten, die früher auf einer Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, elektronisch erfasst. Wer 2011 eine Ausbildung beginnt, muss dem Arbeitgeber nur seine Identifikationsnummer (Steuer-ID), Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit nennen.
  • Bescheinigung vom Arzt einholen, sofern man nicht volljährig ist. Den Berechtigungsschein für eine kostenlose ärztliche Untersuchung bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen
  • Eine Krankenkasse aussuchen, Angebote vergleichen. Damit fällt auch die Entscheidung für eine Pflegekasse.
  • Gehaltsgirokonto bei einer Bank oder Sparkasse einrichten
  • Sich über die Rechte und Pflichten von Auszubildenden informieren
  • Sich über staatliche Fördermöglichkeiten informieren und gegebenenfalls einen Antrag stellen (Meister-BAföG, Wohngeld, Mobilitätshilfen).
  • Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen fragen

Darum kümmert sich der Arbeitgeber

  • Der Sozialversicherungsausweis wird automatisch nach Anmeldung durch den Arbeitgeber per Post zugestellt. Die persönliche Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) behält man sein ganzes Leben.
  • Wenn Lohnsteuer anfällt, führt der Ausbildungsbetrieb diese an das Finanzamt ab, ebenso den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
  • Der Arbeitgeber meldet seine Arbeitnehmer und Auszubildenden bei der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung an. Die Beiträge für die Sozialversicherung werden automatisch vom Gehalt abgezogen.
  • Ausbilder/-in stellen; Ausbildungsinhalte festlegen und überprüfen
  • Arbeitgeber stellen Ansprechperson (zum Beispiel Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte)
  • Den Auszubildenden in die Sicherheitsvorschriften des Betriebs einweisen

Im Ausbildungsvertrag müssen stehen

  • Name und Anschrift der Vertragspartner
  • Art der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ziel der Ausbildung
  • Pflichten des Ausbildenden
  • Pflichten des Auszubildenden
  • Arbeitszeit
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Jahresurlaubs (25 bis 30 Werktage)
  • Kündigungsgründe und -fristen
  • Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstordnungen
  • Datum und Unterschrift der Vertragspartner



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Arbeitsaufträge


Berechnen Sie die Höhe Ihrer Sozialabgaben und Ihren monatlichen Nettoverdienst. Gehen Sie dabei von einem Bruttogehalt von 598,00 Euro aus.


Stand Juli 2011
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[7 Kommentare]Kommentare
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Dieter88 am 27.01.2012 / 12:04
Die Seite ist hilfreich! ich hatte in meiner Lk eine 2. Danke!!! lassmirandadennsiewilljaWTFLMAAxD am 27.01.2012 / 11:57
... Redaktion am 30.11.2009 / 10:37
Ab Juli 2009 gelten für Arbeitnehmer neue KV-Beiträge (7,9 %), deshalb wurde das Schaubild "Von Brutto zu Netto" aktualisiert. LiseL am 29.05.2009 / 08:47
HaLLo was gehT denn so in dieser arbeiTswelT ?? icH woLLT ma fragen wie es so isT miT den versicherungen und sowas ?? schwer zu leben oder geht so ?? cHuu nee Redaktion am 27.05.2009 / 09:01
Liebe Carolin,
Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt seit 1. April 2003 bei 400 Euro (vorher lag sie bei 325 Euro). Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Weitere Informationen findest du unter www.minijob-zentrale.de
Carolin am 26.05.2009 / 18:32
Hallo, ich wollte mal fragen, ob der Arbeitnehmer wirklich die Sozialabgaben übernimmt, wenn man weniger als 325€ verdient. Meine Lehrerin meinte, dass er sie erst ab weniger als 400€ übernimmt. Wie denn nun? Reiner Golfman am 31.03.2009 / 13:11
Diese seite ist informativ MFG Reiner
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