Arbeitsrecht
Zu den Hintergrundinformationen und LinksZum Arbeitsblatt und Schaubild
Das Arbeitsrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das durch den Arbeitsvertrag entsteht. Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl an Gesetzen, die Arbeitsverhältnissen einen sicheren Rahmen bieten und gleichzeitig genug Luft für individuelle Regelungen lassen.
Das Arbeitsrecht selbst ist ein komplexes System verschiedener arbeitsrechtlicher Regelungen. Neben den nationalen Gesetzen, Tarifverträgen und Verordnungen gelten auch europäische Richtlinien und die Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Auch Jugendliche werden früher oder später mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen konfrontiert werden. Gewisse Grundkenntnisse setzen viele Betriebe als selbstverständlich voraus. Dazu gehören neben einem Überblick über das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht auch ein Grundwissen über das Betriebsverfassungsrecht sowie das Kündigungsschutzgesetz mit seinen Neuerungen.
Lernziele
Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundlagen von Arbeitsrecht und Mitbestimmung in Deutschland kennen und wissen um deren Bedeutung für ihre eigene berufliche Zukunft. Sie erhalten Informationen zu den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und sind in der Lage, die Entwicklung des Arbeitsrechts in den historischen Kontext einzuordnen. Außerdem erfahren sie, welche Zielsetzungen die Bundesregierung mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz und weiteren Neuregelungen in der Arbeitswelt verfolgt.Methodische Hinweise
Zur Bearbeitung des Themas Arbeitsrecht empfiehlt es sich, zunächst zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht zu unterscheiden und einen kurzen inhaltlichen Überblick über die beiden Themenbereiche zu geben. Bei letzterem sollte die historische Entwicklung mitberücksichtigt und die Bedeutung von Interessenvertretungen für den politischen Prozess erkennbar werden.Die jüngsten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Regelungen zur Teilzeitarbeit können mit Hilfe des Internets recherchiert und im Gespräch mit Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände oder Ansprechpartnern der Bundesagentur für Arbeit vertieft werden. Anschließend sollten sie in einer Diskussion erörtert oder in Gruppen präsentiert werden.
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]