50 Jahre Gleichberechtigung – Anspruch und Wirklichkeit
Frauenrechte sind Menschenrechte
Beschäftigungspolitische Fragen zur Gleichstellung von Mann und Frau bekamen erst in den 1980er-Jahren größere Bedeutung.1985 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung in allen Lebensbereichen der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW). Das Übereinkommen war ein erster wesentlicher Schritt zur Anerkennung der Frauenrechte als Menschenrechte. Fortan galt, und gilt noch, als innerstaatliches Recht die Forderung, eine tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen mit Männern herzustellen.
Ein eigenes Frauenministerium, das Frauenthemen herausgelöst von der Familienpolitik behandelte, wurde schließlich im Jahr 1987 eingerichtet.
Große und kleine Erfolge
Die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt wurde vor allem auf europäischer Ebene gestaltet. Der acquis communautaire der EU, der Gesamtbestand an Rechten und Pflichten für die Mitgliedstaaten der EU, umfasst acht Richtlinien zur Gleichstellung im Erwerbsleben, die in den Mitgliedsstaaten umzusetzen waren: Gefordert wird darin unter anderem- gleiches Entgelt,
gleicher Zugang zu Berufen und zu Beförderungen, - Gleichbehandlung bei der Sozialversicherung und bei Selbstständigen, sowie
- bei Mutterschaftsschutz und Erziehungsurlaub.
Eigene arbeitsmarktpolitische Erfolge konnten eher „kleine“ verbucht werden, dazu zählen zum Beispiel
- das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgesetz (1980)
- das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtarbeitsverbot (1992)
- die Einführung von landesrechtlichen Quotierungs- und Frauenfördergesetzen für den öffentlichen Dienst (1994, 2001)
Im Jahr 1999 wird ein neuer Ansatz in der Gleichstellungspolitik auf den Weg gebracht: Nach einem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung erkennt diese die „Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip“ an und fördert dies als gesellschaftliche Querschnittaufgabe unter dem Begriff „Gender Mainstreaming“.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, setzte Deutschland 2006 eine weitere EU-Richtlinie um. Seither ist es offizielles Ziel der deutschen Gleichstellungspolitik, gleiche Chancen für Frauen und Männer in der Arbeitswelt herzustellen. (EU-Richtlinie 2000/78/EG). Diskriminierungen können seither geahndet werden – entweder strafrechtlich oder durch einen angemessenen Schadensersatz für die Opfer. [zurück][1][2]3[4][vor]
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