Hintergrundinformationen

50 Jahre Gleichberechtigung – Anspruch und Wirklichkeit

Neue Frauen braucht das Land

Erst in den 1970er-Jahren entstand aus der Studentenbewegung eine neue Frauenbewegung. Es ging ihnen allerdings weniger um Gleichberechtigung, sondern viel mehr um persönliche, sexuelle und politische Unabhängigkeit. Die Frauen forderten, den § 218 des Strafgesetzbuches, der Abtreibung unter Strafe stellt, abzuschaffen, die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung aufzulösen, und sie kämpften gegen die Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe und in Beziehungen. Zu den nachhaltigsten Errungenschaften, die aus der „neuen“ Frauenbewegung heraus entstanden, zählen beispielsweise
  • die Entkriminalisierung der Homosexualität (1969),
    –die Gleichstellung der nicht in einer Ehe geborenen Kinder (seit 1970)
  • die Reform des Scheidungsrechts und Umsetzung des Gleichberechtigungsprinzips im Eherecht (1977),

  • die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe und die Verbesserung des Gewaltschutzes für Frauen und Mädchen (seit 1997) und

  • die Anerkennung der eingetragenen Lebenspartnerschaft homosexueller Paare (die so genannte Homo-Ehe) seit 2001.
Schließlich wurde im Jahr 1994 der Artikel 3 im Grundgesetz erweitert und konkretisiert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das zweite Gleichstellungsgesetz trat in Kraft.

„Ohne Zweifel hat der neue Feminismus der 1970er-Jahre viel erreicht: Er hat eine kulturelle Revolution in den Geschlechterverhältnissen ausgelöst, die Leitbilder und Lebensentwürfe junger Frauen grundlegend verändert, und dabei Männer, alt und jung, in mancher Hinsicht weit hinter sich gelassen.“ (Ute Gerhard)

Hausfrauenehe ade!

Besonders in den letzten 35 Jahren wurde vieles erreicht, um die Gleichstellung von Mann und Frau weiterzuentwickeln. In der Arbeitswelt herrschten jedoch noch immer noch beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit.

Mit dem ersten Gleichberechtigungsgesetz von 1958 wurde die Gleichstellung auf dem Arbeitmarkt nur auf den ersten Blick verbessert. Frauen brauchten jetzt zwar nicht mehr die Zustimmung ihres Ehegatten, um eine Arbeit anzunehmen, doch ging die Familie weiterhin vor, und die Frau durfte nur arbeiten, wenn es mit ihren Ehe- und Familienpflichten vereinbar war.

In den 1970er-Jahren wurde das „gesetzliche Leitbild der Hausfrauenehe“ aufgegeben. Von da an mussten sich die Eheleute über die Haushaltsführung gemeinsam abstimmen und auf die Belange des Partners und der Familie Rücksicht nehmen. So wurde es im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. [zurück][1]2[3][4][vor]
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