30 Jahre Mitbestimmungsgesetz
Mitbestimmung in Europa
Auch in Gewerkschaftskreisen ist unstrittig, dass die Globalisierung und der europäische Binnenmarkt neue Bedingungen für die deutsche Mitbestimmung geschaffen haben. Auf der einen Seite entwickeln wir uns immer mehr zu einer Informations- und Wissensgesellschaft, in der Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle spielen und Menschen als Arbeitskräfte gebraucht werden. Auf der anderen Seite wird in der Industrieproduktion die menschliche Arbeitsleistung zunehmend entbehrlicher und durch Maschinen und Apparate ersetzt.Die rasante Entwicklung neuer Technologien führt zu immer stärkerem weltumspannenden Wettbewerb. Die Arbeit kann dahin wandern, wo die Arbeitskraft billig ist oder die Produktion aus steuerlichen Gründen vorteilhaft erscheint. Gerade in den traditionellen Industriegesellschaften Europas ist die Folge eine anhaltende Massenarbeitslosigkeit.
Seit 2004 gibt es in Europa die Europäische Aktiengesellschaft (lat. Societas Europae, SE) als neue Rechtsform für europaweit agierende Unternehmen, die erstmals auch ermöglicht, die deutsche Form der Unternehmensmitbestimmung einzuschränken. Der Versicherungskonzern Allianz wechselte als einer der ersten deutschen Großunternehmen die Rechtsform von der deutschen AG zur europäischen SE.
Die Konzernleitung hat allerdings vorerst entschieden, die deutsche Form der Mitbestimmung zu erhalten. Dennoch: Zum ersten Mal werden Arbeitnehmervertreter aus den ausländischen Tochtergesellschaften Einzug in den Aufsichtsrat halten. Damit wird die Mitbestimmung "erstmals von Seiten Europas verändert und nicht von Seiten des deutschen Gesetzgebers" (Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, aus: Die Welt vom 09.02.06)
Wie der Grundsatz der Arbeitnehmerbeteiligung in Zukunft gewahrt und auch auf europäischer Ebene gesichert werden kann, das sind die neuen Herausforderungen, auf die eine zeitgemäße Mitbestimmung antworten muss. [zurück][1][2]3vor
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