Berufseinstieg
Zu den Lernzielen und LinksZum Arbeitsblatt und Schaubild
Wenn Jugendliche einen Ausbildungsplatz gefunden haben, müssen sie vor dem ersten Arbeitstag einige Formalitäten klären. Der Ausbildungsvertrag sollte genau durchgelesen werden, damit offene Fragen gleich mit dem Arbeitgeber besprochen werden können. Dabei ist es hilfreich, die grundlegenden Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Arbeitgebern zu kennen.
Vor Beginn der Berufsausbildung muss ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden, der folgende Mindestangaben enthalten muss:
- Name und Adresse der Vertragspartner
- Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ziel der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Berufsschule)
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Höhe und Zahlungsart der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs, Kündigungsregelungen
- gegebenenfalls Hinweise auf Tarifverträge, Dienst- und Betriebsvereinbarungen
- Datum und Unterschrift der Vertragspartner
Musterverträge gibt es als kostenlosen Download beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag.
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Ausbildungsziel
Ausbildende müssen dafür Sorge tragen, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel erreichen können, die Lerninhalte der Ausbildungsordnung müssen vermittelt werden. Im Gegenzug müssen die Auszubildenden sich bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.Material
Die Ausbildungsmittel werden den Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie sind verpflichtet, damit sorgsam umzugehen.Berufsschule
Auszubildende werden für den Berufsschulunterricht freigestellt. Dafür verpflichten sie sich, am Unterricht teilzunehmen.Tätigkeiten
Auszubildende müssen die Weisungen der Ausbildenden befolgen. Auszubildende dürfen aber nur Tätigkeiten ausführen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Verboten sind zum Beispiel Akkord- und Fließbandarbeiten.Berichtsheft
Auszubildende müssen schriftliche Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) führen, wenn dies in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist. Die Ausbildenden müssen die Ausbildungsnachweise kontrollieren und unterschreiben.Schutz
Die Ausbildenden müssen die Auszubildenden über Sicherheits- und Ordnungsvorschriften informieren. Die Auszubildenden müssen diese befolgen.Betriebsgeheimnis
Auszubildende müssen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren.Erstuntersuchung
Die Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn der oder die Auszubildende innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden ist und dem Arbeitgeber eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt hat. Vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres muss eine ärztliche Nachuntersuchung folgen.Rahmenbedingungen
Bei der Vereinbarung der täglichen Ausbildungszeit müssen für Jugendliche die zeitlichen Begrenzungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Für erwachsene Auszubildende gelten die Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes.Für Jugendliche beträgt der Jahresurlaub nach Lebensalter gestaffelt mindestens 25 bis 30 Werktage, für Erwachsene mindestens 24 Werktage.
Die Auszubildenden erhalten vom Ausbildenden eine angemessene Vergütung, die sich nach dem Alter der Auszubildenden und der Dauer der Berufsausbildung richtet. Die Vergütung muss jährlich mindestens einmal ansteigen. Im Krankheitsfall wird die Vergütung bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Der Ausbildende zahlt die Vergütung auch für die Zeit der Freistellung für den Berufsschulunterricht und die Prüfungen.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Auszubildende jeweils von der zuständigen Stelle und vom Ausbildenden ein Prüfungszeugnis.
Im Betrieb können sich Auszubildende in allen Fragen an die Ausbildenden wenden. Daneben gibt es auch außerbetriebliche Beratungsstellen (zum Beispiel die Kammern). Diese sind verpflichtet, die Berufsausbildung durch Beratung zu fördern. zurück1[2][3][vor]
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]