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Berufseinstieg

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Der Einstieg in das Berufsleben bringt für Jugendliche viele Neuerungen mit sich. Zunächst müssen sie einige bürokratische Stolpersteine überwinden, mit denen sie in der Regel bisher nichts zu tun hatten.

Wenn Jugendliche einen Ausbildungsplatz gefunden haben, dann müssen sie vor dem ersten Arbeitstag einige Formalitäten klären. Mit der wichtigste ist der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag. Er sollte genau durchgelesen und offene Fragen sollten mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Hilfreich ist dabei, die grundlegenden Rechte und Pflichten zu kennen, die Auszubildende und Arbeitgeber einhalten müssen.

Vor Beginn der Berufsausbildung muss ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden, der folgende Mindestangaben enthalten muss:

  • Name und Adresse der Vertragspartner,
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs,
  • Beginn und Dauer der Ausbildung,
  • Ziel der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Berufsschule),
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Höhe und Zahlungsart der Ausbildungsvergütung,
  • Dauer des Urlaubs, Kündigungsregelungen,
  • gegebenenfalls Hinweise auf Tarifverträge, Dienst- und Betriebsvereinbarungen,
  • Datum und Unterschrift der Vertragspartner.

Musterverträge gibt es als kostenlosen Download beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag unter: www.dihk.de

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Die Ausbildenden müssen dafür Sorge tragen, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel erreichen kann. Im Gegenzug muss der Auszubildende sich bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.

Die Ausbildungsmittel werden dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auszubildende wird für den Berufsschulunterricht freigestellt. Dafür verpflichtet sich der Auszubildende, am Berufsschulunterricht teilzunehmen.

Der Auszubildende muss die Weisungen der Ausbildenden befolgen. Auszubildende dürfen aber nur Tätigkeiten ausführen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperliche Kräften angemessen sind. Verboten sind zum Beispiel Akkord- und Fließbandarbeiten.

Der Auszubildende muss schriftliche Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) führen, wenn dies in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist.

Die Ausbildenden müssen den Auszubildenden über Sicherheits- und Ordnungsvorschriften informieren. Der Auszubildende muss diese befolgen.

Der Auszubildende muss über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren.

Die Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden ist und dem Arbeitgeber eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt hat. Vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahrs muss eine ärztliche Nachuntersuchung folgen.

Bei der Vereinbarung der täglichen Ausbildungszeit müssen für Jugendliche die zeitlichen Begrenzungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Für erwachsene Auszubildende gelten die Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes.

Für Jugendliche beträgt der Jahresurlaub nach Lebensalter gestaffelt mindestens 25 bis 30 Werktage, für Erwachsene mindestens 24 Werktage.

Der Auszubildende erhält vom Ausbildenden eine angemessene Vergütung, die sich nach dem Alter des Auszubildenden und der Dauer der Berufsausbildung richtet. Die Vergütung muss jährlich mindestens einmal ansteigen. Im Krankheitsfall wird die Vergütung bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Der Ausbildende zahlt die Vergütung auch für die Zeit der Freistellung für den Berufsschulunterricht und die Prüfungen.

Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Auszubildende jeweils von der zuständigen Stelle und vom Ausbildenden ein Prüfungszeugnis.

Im Betrieb können sich Auszubildende in allen Fragen an die Ausbildenden wenden. Daneben existieren außerbetriebliche Beratungsstellen (zum Beispiel die Kammern). Diese sind verpflichtet, die Berufsausbildung durch Beratung zu fördern. zurück1[2][3][4][vor]
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