Berufswahl
Berufsvorbereitungsjahr
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) soll Jugendlichen den Eintritt in das Berufsleben erleichtern. Es wird überwiegend an Berufsschulen angeboten. Zielgruppen sind vor allem Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss oder Abgänger von Förderschulen. Den Schwerpunkt des BVJ bildet fachpraktischer Unterricht in ein oder zwei Berufsfeldern, ergänzt durch fachtheoretischen und berufsfeldübergreifenden Unterricht. Besondere Angebote gibt es für ausländische Jugendliche, die vor allem Kurse zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse vorsehen.In einigen Bundesländern ist das BVJ Pflicht für alle, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Es schließt mit einer Prüfung ab. Durch eine Zusatzprüfung können die Teilnehmer den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss erwerben.
Berufsgrundbildungsjahr
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) kann sowohl in Vollzeit als auch im dualen System absolviert werden. Ziel ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in einem ganzen Berufsfeld. 13 Berufsfelder stehen zur Auswahl.Das BGJ kann auf die Ausbildung angerechnet werden, wenn der spätere Beruf dem Berufsfeld entspricht. Es ist durch die Schulgesetze und Lehrpläne der Bundesländer geregelt. Meist besteht auch hier die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss zu erwerben, bei entsprechenden Zusatzprüfungen auch einen Realschul- oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss.
Perspektive Berufsabschluss
Ein weiterer Bestandteil der der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung ist das Programm „Perspektive Berufsabschluss“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung von 2008 bis 2012 mit insgesamt 35 Millionen Euro gefördert wird. Zu den Zielgruppen gehören auch hier junge Menschen mit besonderem Förderbedarf: lernbeeinträchtige oder sozial benachteiligte Jugendliche sowie Jugendliche ohne Hauptschulabschluss oder Migrantinnen und Migranten.Das Programm soll die vorhandenen regionalen Ansätze weiterentwickeln, um den Übergang von der Schule in die Ausbildung zu verbessern. Dabei sollen alle wichtigen Akteure vor Ort, zum Beispiel Schulen, Agentur für Arbeit, Betriebe und Kammern sowie Jugendamt und Elternorganisationen stärker zusammenarbeiten und ihre Förderaktivitäten aufeinander abstimmen. Gleichzeitig unterstützt das Programm die Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung.
Infos unter: www.perspektive-berufsabschluss.de
Ausbildungsbonus
Die Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, kann mit einem Ausbildungsbonus gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten werden auf die Höhe der Förderung angerechnet. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent gibt es nach Ablauf der Probezeit, 50 Prozent dann nach der Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubildenden zur Abschlussprüfung.Jugendkonferenzen
Mit dem Modell „Jugendkonferenzen“, welches das Sozialgesetzbuch II seit Januar 2005 ermöglicht, wollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit Integrationsangebote für Jugendliche im Übergang zwischen Schule, Ausbildung und Beschäftigung besser aufeinander abstimmen. Es zielt beispielsweise auf die intensive Förderung junger Menschen ab, die schon länger arbeitslos sind.Das Gesetz sieht für diesen Personenkreis eine besondere Betreuung vor. Ein persönlicher Ansprechpartner soll gemeinsam mit dem Jugendlichen eine passgenaue, auf die individuelle Problemlage abgestimmte Integrationsstrategie erarbeiten und ihn bei der Umsetzung begleiten. Die Jugendkonferenzen werden meist unter Federführung der Arbeitsagenturen und Kommunen auf regionaler Ebene organisiert.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht ist auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes erloschen. Den Zivildienst löste zum 1. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ab. Für den BFD kann sicher jeder engagieren – ob jung oder alt – Voraussetzung ist, dass die Pflichtschulzeit abgeschlossen ist, eine Alterbegrenzung gibt es nicht. Der Einsatz kann in verscheidenden Bereichen wie Soziales, Umwelt, Sport, Integration, Bildung oder Kultur sein. Nomalerweise dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens aber sechs und höchstens 24 Monate. Als Freiwilliger ist man über die Einsatzstelle gesetzlich sozialversichert und erhält ein Taschengeld bis zu 330 Euro. Nach Abschluss des BFD erhält man ein qualifiziertes Zeugnis.
Infos unter www.bundesfreiwilligendienst.de
Stand August 2011 [zurück][1][2][3][vor]
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