Arbeitsschutz
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Deutschland hat sich in den letzten 50 Jahren von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft entwickelt. Auch die Arbeitsschutzverordnungen haben sich verändert und wurden den Anforderungen der Zeit angepasst.
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist zwar zurückgegangen, sie passieren dennoch relativ häufig. Studien haben gezeigt, dass die gezielte Information über Arbeitsrisiken eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen ist, um Gefahren zu erkennen, zu verringern und aus dem Weg zu räumen.
Arbeit soll nicht krank machen. Allerdings können nicht alle Gefahrenquellen ganz aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen werden. Gezielter Arbeitsschutz kann helfen, Arbeitsplätze sicherer zu gestalten, Arbeitnehmer für potenzielle Gefahrenquellen zu sensibilisieren und somit die Gesundheit im Betrieb zu fördern und langfristig zu erhalten.
Präventionsmaßnahmen greifen, bevor Unfälle passieren oder Berufskrankheiten entstehen, und fördern so die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Prävention ist eine Investition in die Gesundheit der Arbeitnehmerschaft und entlastet Arbeitgeber und die öffentliche Hand, indem sie Ausfallzeiten und Rehabilitationsmaßnahmen verringert.
Vorschriften zum Arbeitsschutz
Zum Bereich des Arbeitsschutzes zählen unmittelbar die Verhütung von Arbeitsunfällen (Prävention), Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, aber auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Dazu gehören Themen wie Arbeitszeit (Sonn- und Feiertagsarbeit) und der Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen (Schwangere, Jugendliche, Menschen mit Behinderung).Dem Arbeitgeber kommt eine besondere Verantwortung zu: Er muss dafür sorgen, dass geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewährleisten und fördern. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der Arbeitgeber muss Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten. Dazu verpflichten den Arbeitgeber die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften. Das sind zum Beispiel:
- das Arbeitsschutzgesetz,
- das Arbeitszeitgesetz,
- Mutterschutzgesetz,
- das Arbeitssicherheitsgesetz,
- das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung),
- die Gefahrstoffverordnung
- die Arbeitsstättenverordnung.
Schutz für junge Leute
Kinder und Jugendliche müssen besonders vor Überforderungen und Schädigungen bei der Arbeit geschützt werden. Sie befinden sich noch in der Entwicklung und können nicht den gleichen Belastungen standhalten wie Erwachsene. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch vorbeugende Maßnahmen zu erhalten.Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Jugendliche unter 18 Jahren, egal, ob sie Auszubildende oder Arbeitnehmer sind. Die Kinderarbeitsschutzverordnung schützt Kinder, die noch keine 15 Jahre alt sind. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Kinder.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt außerdem die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen von Auszubildenden. Für eine reguläre Beschäftigung müssen Jugendliche 15 Jahre alt sein, wer bei der Schulentlassung noch unter 15 Jahre ist, kann aber eine Lehrstelle beginnen. Generell darf eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einer Fünftagewoche von frühestens 6 bis spätestens 20 Uhr nicht überschritten werden. Ausnahmeregelungen gibt es beispielsweise in der Landwirtschaft, im Hotel- oder Gaststättengewerbe, im Pflegebereich oder im Bäckerhandwerk. Weitere Regelungen betreffen die Schichtarbeit, die Pausenregelung oder Urlaubsansprüche. Arbeiten mit Gefahrstoffen oder generell gefährliche oder extrem belastende Arbeiten sowie Akkordarbeit sind für Jugendliche nicht erlaubt.
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