Arbeitsschutz
Arbeitsschutz in Europa (EU-OSHA)
Seit den Anfängen der Europäischen Gemeinschaft steht der Arbeitsschutz auf der sozialpolitischen Agenda der Mitgliedstaaten. In Artikel 137 des EU-Vertrags verpflichtet sich die Europäische Union, die Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Zu diesem Zweck gründete die EU im Jahr 1994 die „Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ (EU-OSHA) in Bilbao, die mit der „Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen“ in Dublin zusammenarbeitet. Die Agentur stellt den Mitgliedstaaten wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Information zum Arbeitsschutz zur Verfügung.Jedes Jahr veranstaltet die EU-OSHA die „Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“, die von einem europaweiten Wettbewerb um gute praktische Lösungen („Good Practice Award“) begleitet wird. In allen EU-Mitgliedstaaten startet der Wettbewerb zunächst national. Die beiden besten Bewerber jedes Landes kommen dann in die EU-weite Endrunde. Mit der Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung (2008-2009) ging man erstmals zu einem zweijährigen Kampagnenzyklus über. So bleibt nach Angaben der EU-Agentur mehr Zeit für die Vorbereitung und für Folgemaßnahmen, für die Planung und für die Vergabe von Aufträgen für neues Kampagnenmaterial und dessen Übersetzung, Herstellung und Verteilung.
Infos unter: http://osha.europa.eu [zurück][1][2][3]4vor
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