Hintergrundinformationen

Arbeitsschutz

Gesetzlicher Arbeitsschutz: Unfallversicherung

Gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten sind alle, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen, über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Sie ist eine Art Haftpflichtversicherung der Unternehmen.

Dachverband der Versicherungsträger ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Ihr sind die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen) unterstellt. Auch Schülerinnen und Schüler, Studierende, Kinder in Kindertagesstätten oder ehrenamtlich Tätige sind geschützt.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand setzen sich auch für den Arbeitsschutz im Betrieb ein. Sie erlassen Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanweisungen, die für die Arbeitgeber genauso bindend sind wie gesetzliche Regelungen. Daneben unterstützen sie Betriebe bei der Schulung ihrer Mitarbeiter, zum Beispiel im Umgang mit technischen Geräten.

(Infos zur gesetzlichen Unfallversicherung siehe auch unter Unfallversicherung)

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Arbeitgeber bei der Gestaltung von sicheren Arbeitsplätzen. Sie achten zum Beispiel darauf, dass Schutzeinrichtungen an Maschinen und Sicherheitskleidung benutzt, Fluchtwege freigehalten und Gefahrstellen und Mängel beseitigt werden. Außerdem schärfen sie das Sicherheitsbewusstsein der Kollegen. In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber unter Beteiligung des Betriebsrates einen Sicherheitsbeauftragten stellen. Bei mehr als 100 Beschäftigten müssen es zwei, bei mehr als 300 Mitarbeitern drei Sicherheitsbeauftragte sein.

Prävention durch die gesetzlichen Krankenkassen

Nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sollen die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen in der primären Prävention erbringen und ergänzende Maßnahmen für den Arbeitsschutz im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) durchführen. Dazu zählen die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Verhütung von Berufskrankheiten und die Identifizierung von Gesundheitsgefahren.

Wissen als Präventionsmaßnahme

Viele Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen ließen sich vermeiden, wenn bereits Schüler, Auszubildende und Studenten über Sicherheit und Gesundheitsschutz informiert werden würden. Zu dieser Erkenntnis kam die „Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ im Rahmen einer europaweiten Studie aus dem Jahr 2004. Demnach liegt bei 18- bis 24-jährigen Arbeitnehmern das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, um 50 Prozent höher als beim Durchschnitt der Beschäftigten. Die Studie weist darauf hin, dass die meisten Jugendlichen wenig über Gefahren und mögliche Belastungen im Arbeitsleben wissen. Auch Maßnahmen zur Prävention sind meist unbekannt. [zurück][1]2[3][vor]
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]
KontaktImpressumBestellenArchiv