Hintergrundinformationen

Rentenversicherung

Das Alterseinkünftegesetz

Mit dem Alterseinkünftegesetz wird seit dem Jahr 2005 schrittweise zur so genannten nachgelagerten Rentenbesteuerung übergegangen. Der steuerlich zu erfassende Anteil der Rente betrug für Rentenbezieher und diejenigen, die bis 2005 in Rente gingen, 50 Prozent. Für Menschen, die seit 2006 Rente beziehen, steigt dieser Prozentsatz bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 jährlich um einen Prozentpunkt auf insgesamt 100 Prozent an. Für die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner ändert sich trotz der Neuregelungen nichts: Mehr als drei Viertel aller Rentnerhaushalte zahlen auch nach 2005 keine Steuern auf ihre Rente.

Umgekehrt werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge bis 2025 schrittweise von Steuern entlastet. Im Jahr 2005 blieben mindestens 60 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) steuerfrei. Dieser Anteil wird in Schritten von zwei Prozentpunkten jährlich bis 2025 auf 100 Prozent erhöht, bis der Freibetrag dann 20.000 Euro (für Verheiratete 40.000 Euro) beträgt. Durch diese Regelungen wird den Erwerbstätigen ein größerer finanzieller Spielraum für die zusätzliche Altersvorsorge eingeräumt.

Von den drei Säulen zu den drei Schichten

Nach dem Alterseinkünftegesetz werden die verschiedenen Vorsorgearten in drei Schichten eingeteilt.

Schicht 1: Dazu gehört neben der gesetzlichen Rente und den berufsständischen Versorgungswerken auch die neue private Basis-Rente (vor allem für Selbstständige und Freiberufler) mit speziellen Produktkriterien, die sich an jene der gesetzlichen Rente anlehnen. In der ersten Schicht können pro Person und Jahr maximal 20.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Der steuerpflichtige Teil der Renten steigt von heute 60 Prozent auf 100 Prozent im Jahr 2040.

Schicht 2: Dazu gehören die Riester- oder Zulagenrente und die betriebliche Altersversorgung. Die Beiträge sind in bestimmten Grenzen steuerfrei, teilweise auch sozialversicherungsfrei bzw. als Sonderausgaben abziehbar. Die Renten in der Schicht 2 sind jedoch voll steuerpflichtig.

Schicht 3: Hierzu gehören alle sonstigen Formen der Kapitalansammlung und Risikoabsicherung, zum Beispiel Fondssparpläne und die Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge werden in den meisten Fällen steuerlich nicht gefördert. Allerdings hat das Bürgerentlastungsgesetz dazu geführt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich besser absetzbar sind. Die Besteuerung der Leistungen ist unterschiedlich und hängt von der Anlageform ab.

Verlängerung der Lebensarbeitszeit

In der Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird ein Mittel gesehen, das gesetzliche Rentensystem zu stabilisieren. Die Regelaltersgrenze wird ab dem Jahr 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 angehoben werden. Wer 1964 und später geboren wurde, kann also erst mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Finanzielle Anreize, möglichst früh in Rente zu gehen, wurden abgebaut. Im Gegenteil: Wer früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des früheren Rentenbeginns in Kauf nehmen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Menschen, die länger arbeiten, zahlen länger und damit mehr Beiträge. Zudem ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer kürzer.
Die Vorteile treten jedoch nur ein, wenn ältere Menschen auch Arbeit haben und nicht zu oft und zu lange krank sind. Das tatsächliche Renteneintrittsverhalten ist schwer kalkulierbar.

(Siehe auch Arbeitsblatt und Schaubild zur Rente mit 67)

Bewertung von Ausbildungszeiten

Seit dem 1. Januar 2002 werden Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs nach dem 17. Lebensjahr bei Versicherten, die nach dem 1. Januar 2009 in Rente gehen, nicht mehr rentensteigernd bewertet. Unberührt blieb die rentenrechtliche Anrechnungszeit, für die bis zu acht Jahre Ausbildungszeiten berücksichtigt werden. Dies verhindert, dass die Rente zum Beispiel im Fall einer Erwerbsminderung verringert wird. Fachschulzeiten und die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sind ausgenommen und werden weiterhin für längstens 36 Monate bewertet.

Die Rentengarantie

Bisher wurde die Rente an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst. Entscheidend für diese Dynamisierung war die Entwicklung der Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer. Stiegen die Einkommen, stieg damit auch die Rente. Die Umkehrfolge soll jedoch verhindert werden. Mit der im Mai 2009 verabschiedeten „Rentengarantie“ oder auch „Rentenklausel“ können die Renten aufgrund wirtschaftlich schlechter Zeiten nicht mehr gekürzt werden. Das heißt, die Renten bleiben beispielsweise trotz sinkender Löhne wegen Kurzarbeit stabil.

Das dadurch entstehende Defizit müssen die Rentner allerdings ab 2011 selbst ausgleichen: Mögliche Rentenerhöhungen werden nicht voll an die Ruheständler weitergegeben, um das Geld für die eigentlich fällig gewesenen Rentenkürzungen wieder in die Kassen zu bekommen. Die Renten werden also langsamer steigen, und weitere Nullrunden können die Folge sein.

Europäisches Jahr 2012: Aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen

Voraussichtlich ab 2012 wird die Bevölkerung Europas im erwerbsfähigen Alter abnehmen, während die Zahl der über 60-Jährigen jährlich um etwa zwei Millionen zunimmt. „Der stärkste Umschwung wird zwischen 2015 und 2035 erwartet, wenn die so genannten ,Babyboomer‘ die geburtenstarken Jahrgänge, in den Ruhestand eintreten werden.“1

Das Europäische Jahr will anregen, über die Tatsache nachzudenken, dass wir Europäer länger leben und länger gesund bleiben als je zuvor.

Politik und die Interessenträger stehen vor der Herausforderung, Möglichkeiten für aktives Altern im Allgemeinen und insbesondere für ein unabhängiges Leben im Alter zu schaffen. Dabei geht es um unterschiedlichste Bereiche wie Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Sozialdienste, Erwachsenenbildung, Freiwilligentätigkeit, Wohnungswesen, IT-Dienstleistungen und Verkehr, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Bei der aktiven Umsetzung sind alle Europäerinnen und Europäer gefragt.

Koordiniert wird das Europäische Jahr 2012 in Deutschland vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

1Pressemeldung Europäische Union vom 7. Juli 2011

Stand Juli 2011 [zurück][1][2]3vor
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