Hintergrundinformationen

Pflegeversicherung

Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Nach 1999 waren die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung lange Zeit höher als die Einnahmen, so dass das Finanzpolster Ende des Jahres 2005 nur noch drei Milliarden Euro betrug und sich damit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve von zwei Milliarden Euro annäherte.

Dies lag vor allem an den stagnierenden Einnahmen infolge der schwierigen Wirtschaftslage. Erst im Jahr 2006 konnte sie einen kleinen Überschuss in Höhe von 450 Millionen Euro verzeichnen.

Doch die Zahl der Pflegebedürftigen wird größer. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird sie von derzeit rund 2,25 Millionen bis 2030 auf 3,4 Millionen Pflegebedürftige steigen. Daher werden verschiedene Wege diskutiert, um die Pflegeversicherung zukunftssicher zu gestalten. Auch hier wird – wie bei der Krankenversicherung − der Zeitpunkt kommen, an dem nicht mehr alles Mögliche auch bezahlbar ist. Die Gesellschaft muss einen Weg finden, mit der dann notwendigen Rationierung von Pflege- und Gesundheitsleistungen umzugehen.

Verschiedene Maßnahmen wurden in der Vergangenheit bereits umgesetzt: Seit dem 1. April 2004 zahlen Rentner den vollen Pflegebeitrag und werden so stärker als bisher an der Finanzierung der Pflegeversicherung beteiligt.

Familien sind seit Januar 2005 besser gestellt: Durch das Kinderberücksichtigungsgesetz müssen Versicherte der Pflegeversicherung, die keine Kinder haben, einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zahlen. Ausgenommen sind Versicherte bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, Wehr- und Zivildienstleistende und Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

Seit dem Jahr 2006 können Familien, in denen Pflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung ambulant betreut werden, einen höheren Beitrag an Pflege- und Betreuungskosten von der Steuer absetzen, wenn ein zugelassener Pflegedienst die Leistungen erbringt.

Mit der Pflegereform zum 1. Juli 2008 wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte erhöht. Mit den Mehreinnahmen werden unter anderem die ambulante Pflege gestärkt, die finanziellen Leistungen erhöht, der Anspruch auf Tagespflege ausgebaut und die Leistungen der Pflegeversicherung in einem Dreijahresrhythmus dynamisiert.

Seit dem 1. Januar 2009 hat jeder Betroffene einen Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement). Damit sollen Betroffene und Familien Unterstützung erhalten, um sich in der neuen Situation besser zurechtzufinden. Die Beratung kann zuhause oder in so genannten Pflegestützpunkten in Anspruch genommen werden.

Seit dem 1. Juli 2009 werden jährlich ambulante sowie stationäre Pflegeeinrichtungen auf ihre Qualität kontrolliert und die Berichte darüber veröffentlicht. [zurück][1][2][3]4vor
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