Pflegeversicherung
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Als fünfter Zweig der Sozialversicherung im Jahr 1995 eingeführt, sieht die Pflegeversicherung Sachleistungen und Geldleistungen für Pflegebedürftige vor. Ihr Ziel ist es, den Vorrang der häuslichen Pflege in der Familie oder mit der Unterstützung von Nachbarn und Freunden vor der stationären Pflege in Heimen sicherzustellen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung umfasst praktisch die gesamte Bevölkerung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist dort automatisch auch pflegeversichert. Zu diesem Zweck wurde bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eine Pflegekasse eingerichtet. Für privat Krankenversicherte sind die privaten Krankenversicherungsunternehmen Träger der privaten Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung befindet sich in einem Reformprozess. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird weiterhin steigen. Eine Weiterentwicklung und Anpassung an die gesellschaftlichen Veränderungen ist also auch in diesem Zweig der Sozialversicherung unausweichlich.
Lernziele
Die Schülerinnen und Schüler lernen die Gründe für die Einführung der Pflegeversicherung als fünften Zweig der Sozialversicherung kennen und wissen, wie sie organisiert und in die Gesamtstruktur der sozialen Sicherung eingebunden ist.Sie erfahren, in welchen Fällen sie durch die Pflegeversicherung abgesichert sind und welche Leistungen Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können. Außerdem erkennen sie die Bedeutung der demografischen Entwicklung für die Zukunft der Pflegeversicherung und verstehen den aktuellen Reformprozess mit seinen Maßnahmen.
Methodische Hinweise
Pflegebedürftig zu sein ist für die meisten Jugendlichen eine nicht vorstellbare Situation. Die wenigsten haben bisher darüber nachgedacht, was das bedeutet und wie die Pflegebedürftigen in Deutschland versorgt werden. Auch wenn im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung in der Öffentlichkeit immer wieder die Kostenfrage thematisiert wird, dürfen die sozialen und menschlichen Aspekte der Pflegetätigkeit nicht unbeachtet bleiben.Deshalb ist es hilfreich, wenn die Schülerinnen und Schüler das Thema mit einem Besuch in einem Pflegeheim beginnen oder Interviews mit ambulanten Pflegekräften, Zivildienstleistenden und Jugendlichen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, durchführen.
Die Schülerinnen und Schüler bringen bei Pflegekassen, beim Sozialamt usw. in Erfahrung, wie viele Menschen ihrer eigenen Gemeinde Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie recherchieren in verschiedenen Medien zum Thema Pflegeversicherung und tragen die unterschiedlichen Reformvorschläge von Politikern, Wissenschaftlern und Vertretern von Verbänden zusammen. Sie diskutieren in Kleingruppen und tragen die Ergebnisse anschließend im Klassenverband vor.
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