Hintergrundinformationen

Suchtprävention: Rauchen

Schutzgesetze und Strategien in Deutschland

Nichtraucherschutzgesetz
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz ist zum 1. September 2007 in Kraft getreten und legt ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr fest sowie eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes. Auf dieser Grundlage gelten seit dem 1. Juli 2008 in allen Bundesländern in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten Gesetze zum Nichtraucherschutz, allerdings mit Ausnahmeregelungen. Das Bundesverfassungsgericht stellte am 30. Juli 2008 ausdrücklich fest, dass ein Rauchverbot auch ohne Ausnahmeregelungen verfassungsgemäß sei, da der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern zähle. Allerdings dürfe die Kleingastronomie nicht unzulässig benachteiligt werden.

Bereits vorher war von 2005 bis 2008 ein „Netz Rauchfreier Krankenhäuser“ aufgebaut worden, das schließlich 176 Einrichtungen umfasste.

Gesetze zum Schutz von Kinder und Jugendlichen
Bereits seit 2007 dürfen in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit keine Tabakwaren an Kinder und Jugendliche abgegeben oder ihnen das Rauchen gestattet werden. Seit 1. Januar 2009 gelten auch an Automaten strengere Regelungen: Die Betreiber müssen zum Beispiel durch technische Mittel sicherstellen, dass es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht möglich ist, Zigaretten zu ziehen. Auf Grundlage einer EU-Empfehlung plant die Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsprogramms zur Tabakprävention 2009-2012“ außerdem die Einführung bildgestützter Warnhinweise auf allen Tabakprodukten, da sie laut einer Studie wirksamer sind als die bisher üblichen reinen Textbotschaften. Darüber hinaus dürfen Werbefilme für Tabakwaren und alkoholische Produkte im Kino bis 18 Uhr nicht mehr gezeigt werden.

Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit
Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) koordinierte „Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit“ will Kindern ermöglichen, unter möglichst guten Rahmenbedingungen aufzuwachsen. Zu den wichtigsten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung, die Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit und die Minderung gesundheitlicher Risiken. Darunter fallen auch Initiativen zur Tabakprävention. [zurück][1][2]3[4][vor]
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