60 Jahre Sozialstaat Bundesrepublik
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Das 60-jährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gibt in vielen Bereichen Anlass, auf Vergangenes zurückzublicken und Gegenwärtiges zu analysieren – so auch in der Sozialpolitik: Wie entwickelte sich der Sozialstaat von 1949 bis heute? Wie reagierte die deutsche Politik auf neue soziale Herausforderungen und mit welchen Ergebnissen?
1. Wie die Bundesrepublik zum Sozialstaat wurde
1949 – vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs – wurden die Weichen für die soziale Sicherung neu gestellt. Die im Westen gegründete Bundesrepublik verankerte das Sozialstaatsprinzip im Artikel 20 des Grundgesetzes als unveränderbares Staatsziel. Außerdem wurden die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie der Gewerkschaften und Arbeitgeber festgeschrieben.Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard führte in den 1950er-Jahren die Soziale Marktwirtschaft ein. Der Staat schaffte Bedingungen für einen funktionierenden Markt. Er schützte Privateigentum und Wirtschaftsfreiheit und garantierte freie Konsumwahl, freie Berufswahl und Gewerbefreiheit. Auf der anderen Seite übernahm der Staat jedoch auch Verantwortung für die soziale Gerechtigkeit in der Einkommens- und Vermögensverteilung. So sollte das Sozialversicherungssystem die Menschen gegen existenzielle Lebensrisiken absichern und die Schwachen schützen.
Damit knüpften die Politiker an die Bismarckschen Sozialgesetze und den Weimarer Sozialstaat an (siehe Sozialgeschichte: Reichsgründung und Sozialgesetze). Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck hatte bereits im Jahr 1883 die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt, 1884 folgte die Unfallversicherung und 1889 eine Invaliditäts- und Altersversicherung. In der Weimarer Republik garantierte 1927 schließlich die Arbeitslosenversicherung materielle Unterstützung in Notzeiten.
Im Lauf der Jahre wurde das soziale Netz ausgebaut und immer wieder den veränderten politischen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst.
2. Wirtschaftswunder, Wohlstand und „Sozialinvestitionen"
Nachdem die Kriegsfolgen bewältigt waren, wurden mit dem Wirtschaftswunder der 1950er-Jahre die sozialen Leistungen ausgebaut. Der Begriff „Sozialinvestitionen“ wurde zum Schlagwort dieser Zeit.Bewältigung der Kriegsfolgen
Angesichts der Verwüstungen und Kriegsopfer im Zweiten Weltkrieg (siehe Thema: 60 Jahre Kriegsende) konzentrierte sich die Sozialpolitik zunächst auf das Notwendigste: die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Wohnraum und Kleidung. Staatliche Programme förderten den Bau von Wohnungen für kinderreiche Familien, Einkommensschwache und Schwerbeschädigte, sodass bis 1952 weit über vier Millionen Wohnungen fertig gestellt waren.Zahlreiche Hilfen galten speziell Kriegsgeschädigten, Vertriebenen sowie Opfern des nationalsozialistischen Regimes: Das Bundesversorgungsgesetz regelte 1950 die Heil- und Krankenbehandlung der Kriegsversehrten sowie die Rentenzahlungen an Hinterbliebene. Die Lastenausgleichsgesetze belegten 1952 alle größeren Vermögen und Gewinne mit einer Abgabe und verwendeten die Erlöse zur Entschädigung und Wiedereingliederung von Kriegsopfern und Vertriebenen. Bis Ende 2006 wurden den Geschädigten Leistungen in Höhe von 65 Milliarden Euro ausgezahlt.
Das Bundesentschädigungsgesetz von 1953 sah Kapitalabfindungen, Renten, aber auch Heilverfahren oder Umschulungsbeihilfen für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung vor, um erlittene Schäden wenigstens ansatzweise zu ersetzen. Es trat jedoch erst 1956 rückwirkend in Kraft.
Ausbau der Mitbestimmung
(siehe Thema: Mitbestimmungsgesetz)Bereits 1952 erholte sich die Wirtschaft, das so genannte Wirtschaftswunder begann. In kurzer Zeit war Vollbeschäftigung erreicht. Es gab sogar so viel Arbeit, dass die Bundesregierung Gastarbeiter aus dem Ausland anwarb.
In dieser wirtschaftlich günstigen Situation wurde im Jahr 1951 mit dem Montanmitbestimmungsgesetz die Unternehmensmitbestimmung eingeführt: Bundesregierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigten sich darauf, dass in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen- und Stahlindustrie mit mehr als 1.000 Mitarbeitern im Aufsichtsrat Anteilseigner und Arbeitnehmer paritätisch (gleichberechtigt) vertreten sein müssen. Mit dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 wurde die Unternehmensmitbestimmung in weiteren Branchen möglich. Seit 2004 ermöglicht das Drittelbeteiligungsgesetz (ein Drittel Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) Unternehmensmitbestimmung auch in Betrieben mit 500 bis 2.000 Beschäftigten.
1956 setzte die IG Metall (Gewerkschaft für Beschäftigte der Metallindustrie) durch, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden reduziert wurde. 1957 hob das Lohnfortzahlungsgesetz zudem die Ungleichbehandlung zwischen Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall weitgehend auf.
Rentenreform
Das heute noch existierende Rentensystem gab es erstmals im Jahr 1957: Bundeskanzler Konrad Adenauer führte eine einkommensbezogene Altersrente in Höhe von 60 Prozent der durchschnittlichen Bruttolöhne aller versicherungspflichtigen Beschäftigten ein. Gleichzeitig wurde eine Dynamisierung der Renten, also eine regelmäßige Anpassung an die Bruttolöhne der Arbeitnehmer beschlossen. Mit dem Wirtschaftswunder stiegen Löhne und Preise nämlich wesentlich schneller als die Renten. Diese jedoch sollten als Haupteinnahmequelle im Alter den Lebensstandard künftiger Ruheständler sichern.Die Regierung Adenauer traf außerdem eine folgenreiche Entscheidung für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Vorher hatte jeder Arbeitnehmer seine Versicherungsbeiträge auf ein persönliches Rentenkonto eingezahlt und so Kapital für das Alter angespart (Kapitaldeckungsverfahren). Doch der Zweite Weltkrieg hatte die Beitragsreserven der GRV stark reduziert. Im so genannten Generationenvertrag sollten deshalb künftig die aktiven Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Renten der Ruheständler finanzieren und damit ihrerseits einen Rechtsanspruch erwerben, im Alter selbst Rente zu beziehen (Umlageverfahren).
1972 führte die sozialliberale Koalition eine „flexible Altersgrenze“ für die Rente ein: Versicherte konnten von nun an schon mit 63 Jahren, Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige mit 60 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Die GRV wurde für Hausfrauen und Selbstständige geöffnet.
Existenzsicherung
Anfang der 60er-Jahre reformierte der Bundestag das Armen- und Fürsorgerecht, das noch aus der Weimarer Republik stammte und führte die Sozialhilfe ein. Die Sozialhilfe sollte Menschen in Not existenziell absichern. Ihre Leistungen konnten aus Geld-, Sach- und Dienstleistungen (zum Beispiel Beratung) bestehen. Bevor Sozialhilfe bewilligt wurde, mussten jedoch alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, und es durfte kein eigenes Einkommen bzw. Vermögen mehr geben. Bedürftige Mieter erhielten ab dem Jahr 1965 Wohngeld, Flüchtlinge aus der DDR eine einmalige Starthilfe von 1.200 DM sowie weitere 200 DM für den Ehepartner und 150 DM für andere Angehörige. 1969 vergab die Heimkehrerstiftung an ehemalige Kriegsgefangene bzw. deren Witwen außerdem Darlehen zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. zurück1[2][3][4][vor][zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]