60 Jahre Sozialstaat Bundesrepublik
4. Reformen: Die Zukunft sichern
Die anhaltende (strukturelle) Arbeitslosigkeit, die zunehmende Alterung der Gesellschaft und die Globalisierung führten schließlich zu dringend notwendigen Reformen. Sicher ist seitdem: Die Menschen können sich nicht mehr auf den Staat allein verlassen, Eigeninitiative und private Vorsorge sind gefragt.Beispiel: Rentenreform
Wichtigstes Reformziel war es, die gesetzliche Rente dem demografischen Wandel anzupassen. Der Generationenvertrag (das Umlageverfahren) funktioniert nämlich nur dann, wenn ausreichend viele aktive Arbeitnehmer für einen Rentner aufkommen können.Mit der Rentenreform von 2001 wurde deshalb das Rentenniveau gesenkt und eine Grundsicherung für Rentner eingeführt. Gleichzeitig führte die Bundesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen erstmals eine staatliche Förderung für die private Altersvorsorge ein. Eine private Zusatzrente (die so genannte Riester-Rente, benannt nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester) soll die zukünftigen Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rente schließen (siehe Arbeitsblatt: Riester-Rente). Der Staat fördert zertifizierte Anlageformen finanziell mit Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Im Jahr 2005 wurde ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor bei der Berechnung der Rente eingebaut, um so den Rentenanstieg zu dämpfen: Wenn die Beitragszahler weniger werden, fallen die jährlichen Rentenerhöhungen geringer aus als der Anstieg der Bruttoeinkommen. 2007 beschloss die Politik außerdem das Gesetz zur Rente mit 67: Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben; wer nach 1964 geboren wurde, kann dann erst mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen (siehe Arbeitsblatt: Rente mit 67).
Beispiel: Gesundheitsreform
Die Kosten im Gesundheitswesen sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Der Staat musste immer wieder einspringen, um Finanzlöcher zu stopfen. 2004 wurde daher eine Praxis- und Notaufnahmegebühr eingeführt, außerdem wurden die Zuzahlungen bei Medikamenten erhöht. Doch das reichte nicht.Seit der Reform von 2007 ist niemand in Deutschland mehr ohne Krankenversicherung (siehe Arbeitsblatt: Gesundheitsreform 2007). Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte sind alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Außerdem wurde ein einheitlicher Beitragssatz für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) festgelegt, den die Versicherungen in einen Gesundheitsfonds weiterleiten. Aus diesem Gesundheitsfonds erhalten sie für jeden Versicherten eine Pauschale – je nach Alter, Geschlecht und Krankheit. Die privaten Krankenkassen müssen einen Basistarif anbieten, der vergleichbare Leistungen wie die GKV bietet, und dürfen Versicherte nicht mehr wegen gesundheitlicher Risiken abweisen oder Zuschläge erheben. Die elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen und die Effizienz im Gesundheitswesen erhöhen.
Hintergrund: die „Agenda 2010“
Die Renten- und die Gesundheitsreform hatten ihren Ursprung in dem Reformprogramm „Agenda 2010“, das Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2003 verkündete und das mit einigen Änderungen und Anpassungen auch von der Großen Koalition aus CDU und SPD weitergeführt wurde.Ziel der Agenda war die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und eine grundlegende Reform des Sozialstaates. So wurden beispielsweise in der Wirtschaft die betrieblichen Lohnnebenkosten gesenkt und Anreize zu verstärkten privaten Investitionen geschaffen, damit neue Arbeitsplätze entstehen konnten. Neben der Einführung von so genannten Ich-AGs und der Regelung der Minijobs kam es zur Gründung von Jobcentern und zur Umstrukturierung der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst, dem so genannten Arbeitslosengeld II.
Bildung wurde als wichtiger Erfolgsfaktor im weltweiten Wettbewerb um die Leistungsfähigkeit von Volkswirtschaften und Arbeitsmärkten aufgewertet. Damit Schüler länger und intensiver betreut werden können, wurde mit der Agenda 2010 in den Ausbau von Ganztagsschulen investiert. Außerdem sah die Reform für Familien unter anderem Steuervergünstigungen vor für die Kinderbetreuung und für die Einstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt.
Zahlreiche Hilfen für Menschen in Not
In 60 Jahren Sozialpolitik ist ein breites Spektrum an staatlichen Hilfen entstanden, das Menschen in besonderen Lebensphasen und Notlagen unterstützt – nicht nur materiell, sondern auch durch Dienst- und Sachleistungen. Neben den Sozialversicherungen, die die Menschen gegen die existenziellen Risiken (Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall) bietet der Staat viele weitere aus Steuermitteln finanzierte soziale Leistungen, zum Beispiel Kinder- und Elterngeld, Wohngeld oder Sozialhilfe.Über die Jahre entwickelten sich außerdem zahlreiche soziale Dienste, die Menschen mit Beratung und Pflege helfen oder sie durch Übernahme spezieller Aufgaben entlasten: Krankenhäuser, Altenheime, Pflegedienste, Tagesmütter, Familien- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Essen auf Rädern, Suchtberatung, Rettungsdienste, Frauenhäuser, Notrufdienste, Telefonseelsorge und Sozialstationen u. v. m. Sie finanzieren sich unter anderem aus Steuern, Eigenmitteln der Träger und Spenden oder durch Gebühren und Vergütungen der Sozialversicherungsträger. [zurück][1][2]3[4][vor]
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