60 Jahre Sozialstaat Bundesrepublik
3. Der Sozialstaat stößt an seine Grenzen
Im Jahr 1975 lösten Ölpreisschock und Strukturwandel eine Rezession aus. Aufgrund von zunehmender Arbeitslosigkeit, mehr Rentnern und höheren rechtlichen Ansprüchen durch die Rentenreform stiegen die Sozialausgaben in den 1970er-Jahren, während die Einnahmen sanken.Leistungsausbau und erste Sparmaßnahmen
Zunächst wurden die Leistungen, beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, noch ausgebaut. Die Krankenkassen finanzierten nun auch Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen, die Ausstattung der Kliniken verbesserte sich deutlich. Ein neues Gesetz zur gesetzlichen Unfallversicherung garantierte, dass auch Schüler und Studierende unfallversichert sind. Die Versicherung greift bei Unfällen, die sich in der Schule oder am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg dorthin und zurück ereignen sowie bei Berufskrankheiten.Außerdem verbesserte das Rehabilitationsangleichungsgesetz die Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, die nun in die Kranken- und Rentenversicherung einbezogen waren. Auch Jugendliche und Hausfrauen mit Behinderungen hatten jetzt Anrecht auf Reha-Hilfen. Im Vordergrund stand darüber hinaus der Ausbau von Rehabilitationseinrichtungen und behindertengerechten Wohnungen.
Doch nach der Bundestagswahl von 1976 ergriff die sozialliberale Koalition erste Sparmaßnahmen: Die Rentenanpassung an die Löhne wurde verzögert, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gesenkt und die private Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung eingeführt.
Arbeitslosigkeit und Wiedervereinigung
Im Zuge der Wirtschaftskrise von 1981/1982 wurden die Sozialversicherungsbeiträge weiter erhöht. Die in der Bundesrepublik lebenden Ausländer erhielten finanzielle Hilfen für die Rückkehr in ihre Heimat. Außerdem hoffte man, mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz den Arbeitsmarkt anzukurbeln, da es unter anderem den Abschluss von Zeitarbeitsverträgen und Teilzeitarbeit unterstützte. Das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz forderte nun geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen und verbot geschlechtsbedingte Benachteiligungen im Berufsleben.Die Arbeitslosigkeit nahm vor allem unter den Jugendlichen zu, die den Einstieg in den Beruf nicht schafften. Der Bundestag verabschiedete daher im Jahr 1984 das Vorruhestandsgesetz, sodass Beschäftigte bereits mit 58 Jahren aus dem Arbeitsleben austreten konnten. Darüber hinaus verlängerte er 1987 die Höchstbezugsdauer des Arbeitslosengeldes und die Bezugsfrist des Kurzarbeitergeldes für Betriebe der Stahlindustrie, um die soziale Lage der Menschen ohne Anstellung zu verbessern. Kürzere Wochenarbeitszeiten sollten zusätzlich helfen, die Arbeitslosigkeit zu senken: 1985 wurde die Arbeitszeit in der Metall- und Druckindustrie auf 38,5 Stunden reduziert, 1989 auf 37 Stunden.
In den 1980er- und 1990er-Jahren war die Krise des Sozialstaats unübersehbar. Die zunehmende Massenarbeitslosigkeit, die Alterung der Gesellschaft (siehe Arbeitsblatt: Demografischer Wandel) und die deutsche Wiedervereinigung ließen die Sozialausgaben weiter steigen. Im Jahr 1992 dehnte der Bundestag das westdeutsche Rentenrecht auf das Gebiet der ehemaligen DDR aus und garantierte, dass kein Rentner in den neuen Bundesländern niedrigere Bezüge erhielt, als sie ihm nach dem Rentenrecht der DDR zugestanden hätten.
Die Pflegeversicherung
Je älter die Bevölkerung, desto höher der Anteil von Menschen, die pflegebedürftig werden. Doch die Familien haben sich verändert: Es gibt weniger Kinder, die sich als Erwachsene um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern können. Früher wurden Betroffene daher häufig Sozialfälle; seit 1995 bietet die gesetzliche Pflegeversicherung als fünfter Zweig der Sozialversicherung eine Grundsicherung im Pflegefall. Sie sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und unterstützt sowohl häusliche als auch stationäre Pflege. Welche Leistungen Pflegebedürftige genau erhalten, bestimmt der Grad der Hilfebedürftigkeit, der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt wird.Die rapide Alterung der Gesellschaft setzte jedoch die Pflegeversicherung wie die übrigen Sozialversicherungen unter Kostendruck, so dass im Jahr 2008 eine grundlegende Reform notwendig wurde (siehe Arbeitsblatt: Pflegereform 2008). [zurück][1]2[3][4][vor]
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]