Rente mit 67
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Die heute Erwerbstätigen zahlen in die Rentenkasse ein und die Ruheständler erhalten daraus ihre Rente. So stützt die junge Generation die alte Generation, die nicht mehr im Berufsleben steht.
In Deutschland wird diese gesellschaftliche Übereinkunft als „Generationenvertrag“ bezeichnet. Wer alt ist, soll sich auf die Solidarität der Jungen verlassen können – und zwar nicht nur die der eigenen Kinder.
Das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Rentenversicherung heißt Umlageverfahren: Die Beiträge, die ein Versicherter in die Rentenkasse einzahlt, werden nämlich nicht für ihn selbst als Kapital angespart, sondern gleich für die Renten der älteren Generation ausgegeben. Der Versicherte erhält für seine Einzahlung einen - wie Eigentum geschützten - Anspruch auf Zahlung einer Rente im Versicherungsfall.
Das Umlageverfahren kann jedoch auf Dauer nur dann funktionieren, wenn ausreichend viele Beitragszahler für einen Rentner aufkommen können: Heute stehen 100 erwerbsfähigen Menschen zwischen 21 und 60 Jahren rund 44 Personen im Rentenalter gegenüber; im Jahr 2030 werden es nach Prognosen des Statistischen Bundesamts bereits 71 Rentnerinnen und Rentner auf 100 Erwerbsfähige sein.
Bisherige Reformen zur Alterssicherung
Damit die gesetzliche Rente auch in Zukunft eine solide Grundsicherung im Alter bieten kann, wurden und werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren immer wieder an den demografischen Wandel angepasst:Die Rente ist dynamisch; die jährliche Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne aller Beschäftigten. Seit 2005 wirkt zusätzlich ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor in der Formel zur Anpassung der Renten. Verschlechtert sich das zahlenmäßige Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern, fallen Rentenanpassungen geringer aus.
Die jährliche Erhöhung bzw. Anpassung der Rentenbezüge an die Lohnentwicklung wurde im Jahr 2004 angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der damit verbundenen Beitragsausfälle als ein Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenbündels ausgesetzt. In den Jahren 2005 und 2006 war die Lohnentwicklung zu gering für eine Rentenerhöhung. Zum 1. Juli 2007 sind die Renten erstmals wieder um 0,54 Prozent gestiegen.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt zur Zeit 19,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Er soll aber bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen.
Seit Beginn des Jahres 2002 wird der Aufbau einer privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge durch den Staat gefördert. Die Riester-Rente (benannt nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester) wurde eingeführt, um auch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu ermöglichen. Bis zum 30. September 2007 wurden bereits 9,7 Millionen Verträge über eine Riester-Rente abgeschlossen. zurück1[2][3][vor]
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