Rente mit 67
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Die heute Erwerbstätigen zahlen in die Rentenkasse ein und die Ruheständler erhalten daraus ihre Rente. So stützt die junge Generation die alte Generation, die nicht mehr im Berufsleben steht. Der demografische Wandel brachte diesen Generationenvertrag jedoch ins Wanken. Eine Lösung musste her, und ein Teil dieser Lösung ist die Rente mit 67. Denn wer alt ist, soll sich auch in Zukunft auf die Solidarität der Jungen verlassen können – und zwar nicht nur auf die der eigenen Kinder.
In Deutschland wird diese gesellschaftliche Übereinkunft als Generationenvertrag bezeichnet. Wer alt ist, soll sich auf die Solidarität der Jungen verlassen können – und zwar nicht nur die der eigenen Kinder.
Das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Rentenversicherung ist das so genannte Umlageverfahren: Die Beiträge, die ein Versicherter in die Rentenkasse einzahlt, werden nicht für ihn selbst als Kapital angespart, sondern gleich für die Renten der älteren Generation ausgegeben. Der Versicherte erhält für seine Einzahlung einen – wie Eigentum geschützten – Anspruch darauf, selbst im Alter eine Rente zu erhalten.
Das Umlageverfahren kann auf Dauer nur funktionieren, wenn ausreichend viele Beitragszahler für einen Rentner aufkommen: Während 1990 noch knapp drei Beitragszahler für einen Rentner aufkommen mussten, waren es 2010 nur noch zwei. Im Jahr 2030 werden es noch rund anderthalb Beitragszahler sein. Damit die gesetzliche Rente weiterhin stabil und finanzierbar bleibt, wird das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.
Bisherige Reformen zur Alterssicherung
Damit die gesetzliche Rente auch in Zukunft eine solide Grundsicherung im Alter bieten kann, wurden und werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren immer wieder an den demografischen Wandel angepasst:Die Rente ist dynamisch; die jährliche Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne aller Beschäftigten. Seit 2005 wirkt zusätzlich ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor in der Formel zur Anpassung der Renten: Verschlechtert sich das zahlenmäßige Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern, fallen die Rentenanpassungen geringer aus.
Die jährliche Erhöhung bzw. Anpassung der Rentenbezüge an die Lohnentwicklung wurde bereits mehrmals ausgesetzt – zuletzt im Jahr 2010 angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der damit verbundenen Beitragsausfälle. Die Rentnerinnen und Rentner mussten eine Nullrunde hinnehmen. Eigentlich hätten die Renten sogar gekürzt werden müssen, doch das verhinderte die Rentenschutzklausel zur Rentengarantie. Zum 1. Juli 2011 stiegen die Renten wieder um 0,99 Prozent. Im Juli 2012 werden sie im Westen um 2,18 Prozent und im Osten um 2,26 Prozent angehoben werden.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist im Januar 2012 um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesunken. Prognosen gehen davon aus, dass er in den kommenden Jahren weiter sinken könnte.
Zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge: Riester-Rente
Seit Beginn des Jahres 2002 wird der Aufbau einer privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge durch den Staat gefördert. Die Riester-Rente, benannt nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, wurde eingeführt, um auch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu ermöglichen.Im Jahr 2011 wurden fast eine Million neue Riester-Verträge abgeschlossen. Ende 2011 lag die Gesamtzahl der Riester-Verträge bei 15,36 Millionen. Der stärkste Zuwachs wurde beim sogennanten Wohn-Riester verzeichnet.
Meinungen zur Rente mit 67
Die Ansichten zur Rente mit 67 von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gehen auseinander. Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) hält die Rente mit 67 für unverzichtbar, um die Renten zu sichern:„Die schrittweise Anhebung des Rentenalters ist angesichts der steigenden Lebenserwartung entscheidend, um die Rentenversicherung zukunftsfest zu machen. (...) Die schrittweise Anhebung des Rentenalters ist zumutbar: Ältere Arbeitnehmer sind heute meist fit genug, um länger erwerbstätig zu sein. Wer das gesundheitlich nicht leisten kann, hat auch weiterhin die Möglichkeit, vorzeitig in Rente gehen. In den Betrieben werden Ältere auch wegen des zunehmenden Fachkräftemangels immer häufiger beschäftigt.“
(Quelle: www.bda-online.de, Stand: Mai 2012)
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, betont hingegen:
„Die Beschäftigungssituation Älterer hat sich verbessert, aber sie ist nicht gut. Und sie ist aus unserer Sicht schon gar kein Grund für die Einführung der Rente mit 67 – im Gegenteil.“ Zwar steige in der Gruppe der 55- bis 64-Jährigen tatsächlich die Erwerbsquote. Allerdings, so der DGB-Vorsitzende, seien in dieser Altersgruppe rund 860.000 Menschen ausschließlich in Minijobs beschäftigt. „Es ist deshalb ein großer Unterschied, ob wir bei Älteren über Erwerbstätigkeit oder über sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit sprechen.“
(Quelle: www.dgb.de, Stand: Mai 2012)
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