Hintergrundinformationen

Alkohol – die unterschätzte Alltagsdroge

Wie der Staat hilft

Alkoholbedingte Schäden zu reduzieren, liegt in der Verantwortung der Gesellschaft und der Politik. Entsprechend der von der EU-Kommission 2006 vorgelegten Empfehlungen für eine europäische Alkoholstrategie setzt die Bundesregierung in der Alkoholprävention auf einen Policy Mix von Verhältnis- und Verhaltensprävention. Gesetzliche Beschränkungen gehören ebenso dazu wie Aufklärungskampagnen über die Gefahren des riskanten Alkoholkonsums.

Aufklärung und Prävention

Zu den wirksamsten Mitteln, Suchtgefahren zu begegnen, gehören Aufklärung und Prävention. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiiert bundesweit Aufklärungskampagnen, die darauf abzielen in der gesamten Gesellschaft für Alkoholmissbrauch zu sensibilisieren. Im Juni 2007 fand die jährliche Suchtwoche unter dem Motto "Alkohol - Verantwortung setzt die Grenze" statt.

Mit der Aufklärungskampagne „NA TOLL!“ wurden dabei gezielt Jugendliche angesprochen. Im Auftrag der BZgA besuchten geschulte Peers Stadtteilfeste, Rockkonzerte und andere Großveranstaltungen, um gleichaltrige Jugendliche anzusprechen und über das Gefahrenpotenzial von Alkohol zu informieren. Ziel ist es, Jugendlichen altersgerechte Präventionsangebote zu machen, bei denen sich die Peers mit Kopf und Herz einbringen können.
Mehr Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche

Gesetzlicher Schutz von Kindern und Jugendlichen

Im Kampf gegen das Komatrinken setzt die Bundesregierung auf eine wirksamere Umsetzung der bisher geltenden Gesetze. Die Abgabe von Alkohol an Kinder (bis 14 Jahre) und Jugendliche (14 bis 17 Jahre) regelt in Deutschland das Jugendschutzgesetz:

§ 9 Alkoholische Getränke

1. Alkoholische Getränke oder branntweinhaltige Lebensmittel dürfen an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit nicht abgegeben werden, auch deren Verzehr darf ihnen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden.
Ausnahmen von 1.:
a) Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche Getränke erhalten und trinken, jedoch keinen Branntwein oder branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel, und (§ 20 Nr. 2 GastG) keinesfalls, wenn sie schon erkennbar betrunken sind,
b) das Gleiche gilt für noch nicht 16-Jährige, wenn sie von einem Personensorgeberechtigten begleitet sind.

2. Branntwein und branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel dürfen nicht in Automaten angeboten werden (§ 20 Nr. 1 Gaststättengesetz).
3. Andere alkoholische Getränke dürfen in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden. ...

§ 11 Filmveranstaltungen

4. Werbefilme und Werbeprogramme mit Tabak- und Alkoholwerbung dürfen bei Kinovorführungen und ähnlichen Veranstaltungen nicht vor 18 Uhr vorgeführt werden.

(Zitiert nach: Broschüre „Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder“, www.bmfsfj.de, S. 24-26, 29)

Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Beispiel Alkopopsteuergesetz

Im Jahr 2004 trat das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahr des Alkohol- und Tabakkonsums in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke, die Alkopops. Außerdem wurde eine Kennzeichnungspflicht mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ eingeführt.

Bereits im Jahr 2005 ging der Verkauf von Alkopops spürbar zurück. In einer Umfrage der BZgA gaben 63 Prozent der befragten Jugendlichen an, Alkopops nicht mehr kaufen, weil sie zu teuer geworden sind.

Beispiel Alkoholverbot für Autofahrerinnen und -fahrer unter 21 Jahre

Am 1. August 2007 tritt das „Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen“ in Kraft. Eingeführt wird ein generelles Alkoholverbot für junge Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahre und während der zweijährigen Führerschein-Probezeit. Wer dennoch trinkt, riskiert eine Verlängerung der Probezeit, zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und mindestens 125 Euro Bußgeld.

Medizinische Rehabilitation

Beratung und Therapie ist eine wichtige Säule der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung. So finanziert die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Suchtkranker und zur möglichst dauerhaften Integration von Versicherten in das Erwerbsleben.

Im Jahr 2006 wurden über 20 000 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen bewilligt; etwa 80 Prozent dieser Entwöhnungsbehandlungen entfielen auf Alkoholkranke. Immerhin gelingt es nach Aussagen von Thomas Keck, Deutsche Rentenversicherung, etwa 89 Prozent der Betroffenen nach zwei Jahren wieder in Beschäftigung zu bringen oder zu halten (Flaschenpost, Die Zeitung zur Aktionswoche Alkohol – Verantwortung setzt die Grenze, S. 2).

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt auch Einrichtungen wie Selbsthilfegruppen, die sich der Beratung von Alkoholkranken widmen. Für eine erfolgreiche Nachsorge von Alkoholkranken ist eine Abstinenz vom Alkohol existenziell wichtig. Vielfach schaffen die Betroffenen mithilfe von Selbsthilfegruppen Krisensituationen in Alltag und Berufsleben dauerhaft zu bewältigen.


Quellen:
Alkoholkonsum der Jugendlichen in Deutschland 2004 bis 2007, Kurzbericht, Juni 2007, www.bzga.de
Der Alkoholkonsum Jugendlicher als Herausforderung für die pädagogische Arbeit, eine Arbeitshilfe für www.drugcom.de
Flaschenpost, Die Zeitung zur Aktionswoche „Alkohol – Verantwortung setzt die Grenze“, Juni 2007, www.drogenbeauftragte.de
Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder“, www.bmfsfj.de,
Was ist eigentlich Alkoholkontrollpolitik?, in: www.dhs.de


Stand Juli 2007 [zurück][1][2]3vor
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