Gesetzliche Unfallversicherung
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Primäre Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und in der Schule sowie die Prävention bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Beiträge dafür übernimmt der Arbeitgeber komplett.
Im Netz der sozialen Sicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig für die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Ihr Träger ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Spitzenverband vertritt die eigentlichen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
In der DGUV sind fast 76 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Der Schutz erfasst Beschäftigte, Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Versicherten beitragsfrei, die Kosten übernehmen allein die Arbeitgeber.
Was ist versichert?
Arbeitsunfälle, die den Beschäftigten während der Arbeit und auf Dienstwegen zustoßen, sowie Unfälle, die sich auf direktem Weg von und zur Arbeit ereignen, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dazu zählen auch nötige Umwege, etwa bei Fahrgemeinschaften, Umleitungen oder um die Kinder abzuholen oder wegzubringen. Die Art des Verkehrsmittels spielt keine Rolle. Des Weiteren sind Berufskrankheiten versichert, die bei einer bestimmten Personengruppe durch die berufliche Tätigkeit auffallend häufiger auftreten als bei der restlichen Bevölkerung, und die der Gesetzgeber in der Berufskrankheitenverordnung festgelegt hat.Die Schülerunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert auch Schüler an allgemein bildenden Schulen und Berufsschulen sowie Studierende ab. Unfallversichert sind alle Tätigkeiten innerhalb des rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule und Hochschule. Dazu zählen unter anderem die Teilnahme am Unterricht, die Pausenzeiten, Schulausflüge, Auslandsfahrten, schulische Arbeitsgemeinschaften sowie Wege von und zur Bildungseinrichtung. Bei Berufsschülern sind alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Ausbildung im Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert.Wenn ein Unfall passiert ist, kommt die Unfallversicherung für alle Leistungen auf, die zur Rehabilitation nötig sind. Nach einem schwerwiegenden Unfall zählen dazu:
- die Übernahme der Kosten, die durch die Behandlung der Verletzungen beispielsweise auch in speziellen Rehabilitationskliniken, entstehen
- spezielle Fördermaßnahmen, damit die Schülerin beziehungsweise der Schüler den Schulabschluss erlangen kann
- die Vermittlung eines Rehabilitationsberaters, der die Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit, den Unternehmen, Berufsförderungswerken und anderen Stellen übernimmt, die zur schulischen und beruflichen Rehabilitation wichtig sind
- die Übernahme der Reisekosten, die zur Durchführung von Behandlungen oder der schulisch-beruflichen Rehabilitation nötig sind
- die Zahlung einer Rente, falls die Schülerin oder der Schüler erwerbsgemindert ist
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