Hintergrundinformationen

Gesetzliche Unfallversicherung

Schutz für junge Leute

Kinder und Jugendliche müssen besonders vor Überforderungen und Schädigungen bei der Arbeit geschützt werden. Sie befinden sich noch in der Entwicklung und können nicht den gleichen Belastungen standhalten wie Erwachsene. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch vorbeugende Maßnahmen zu erhalten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Jugendliche unter 18 Jahren, egal, ob sie Auszubildende oder Arbeitnehmer sind. Die Kinderarbeitsschutzverordnung schützt Kinder, die noch keine 15 Jahre alt sind. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Kinder.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt außerdem die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen von Auszubildenden. Für eine reguläre Beschäftigung müssen Jugendliche 15 Jahre alt sein, wer bei der Schulentlassung noch unter 15 Jahre ist, kann aber eine Ausbildung beginnen. Generell darf eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einer Fünftagewoche von frühestens 6 bis spätestens 20 Uhr nicht überschritten werden. Ausnahmeregelungen gibt es beispielsweise in der Landwirtschaft, im Hotel- oder Gaststättengewerbe, im Pflegebereich oder im Bäckerhandwerk. Weitere Regelungen betreffen die Schichtarbeit, die Pausenregelung oder Urlaubsansprüche. Arbeiten mit Gefahrstoffen oder generell gefährliche oder extrem belastende Arbeiten sowie Akkordarbeit sind für Jugendliche nicht erlaubt.

Projekte und Wettbewerbe

Wettbewerb: „Jugend will sich-er-leben“

Der Wettbewerb richtet sich an berufsbildende Schulen und will das Bewusstsein der Berufsschüler für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schärfen. Die teilnehmenden Schulen erhalten Unterrichtsmaterialien zu einem bestimmten Thema. Nach Abschluss des Unterrichtsthemas füllen die Schüler einen Fragebogen aus. Unter allen richtig beantworteten Fragebögen werden die jeweiligen Gewinner ausgelost.

Der erste Preis wird mit bis zu 1.000 Euro prämiert. Veranstaltet und durchgeführt wird der Wettbewerb von den Arbeitskreisen für Arbeitssicherheit, die bei den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angesiedelt sind.

Infos unter: www.jwsl.de

Deutscher Arbeitsschutzpreis

Mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis werden Projekte zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Arbeitsgestaltung ausgezeichnet. Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 40.000 Euro vergeben. Mit dem Preis wollen die Berufsgenossenschaften positive Beispiele aus der Praxis der betrieblichen Prävention einer breiten Öffentlichkeit vorstellen und zur Nachahmung anregen. Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Infos unter: www.dguv.de

Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen

Mit dem „Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen“ fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit dem Jahr 1993 Modellvorhaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es werden unterschiedliche Förderschwerpunkte zum Thema „Wandel der Arbeitswelt“ ausgeschrieben. Von 2010 bis 2013 werden Modellprojekte zum Thema „Demografischer Wandel in der Bauwirtschaft“gefördert

Infos unter: www.baua.de

Stand Juli 2011 [zurück][1][2]3vor
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