Krankenversicherung
Gesundheitsreformen
Die Alterung der Bevölkerung stellt auch das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Eine der wichtigsten Reformen war die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 (siehe auch Pflegeversicherung). Seit der Gesundheitsreform 2004 erlebt das Gesundheitssystem in Deutschland einen großen Wandlungsprozess, der bis heute nicht abgeschlossen ist.Gesundheitsreform 2004
Das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GMG)“ trat Anfang 2004 in Kraft. Drei Hauptziele sollten damit erreicht werden:- mehr Mitsprache: zum Beispiel durch Patientenquittungen als Nachweise für Behandlungen, den Versichertenbonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, Wahltarife für die Versicherten, Patientenbeauftragte als Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden
- mehr Qualität: zum Beispiel durch die Förderung des Hausarztmodells, medizinische Versorgungszentren, Fortbildungspflicht für Ärzte, die Schaffung eines unabhängigen Instituts, das die Qualität und Wirtschaftlichkeit von Therapien bewertet
- mehr Effizienz: zum Beispiel mehr Wettbewerb durch neue Festbetragsregelungen bei Arzneimitteln, neue Honorare für Apotheker, freie Preise für rezeptfreie Produkte und die Freigabe des Versandhandels für Arzneimittel
Seit 1. Januar 2004 sind beim Arztbesuch jedes Quartal zehn Euro Praxisgebühr fällig, und die Zuzahlungen (beispielsweise für Medikamente) haben sich in vielen Fällen erhöht. Für bestimmte Leistungen (zum Beispiel Brillen) müssen die Versicherten selbst aufkommen. Auch für Zahnersatz müssen sie einen zusätzlichen, einkommensabhängigen Beitragssatz zahlen. Kinder sind von diesen Regelungen ausgenommen. Bei Kuren übernimmt die Kasse ganz oder teilweise die Kosten.
Der Gesetzgeber hat außerdem die paritätische (gleichberechtigte) Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verändert: Alle Versicherten zahlen seit 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Dafür wurden die Beiträge der Krankenkassen insgesamt gesenkt.
Gesundheitsreform 2007
Obwohl die breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland krankenversichert ist, gab es in den vergangenen Jahren viele Menschen, denen der Versicherungsschutz fehlte. Wer zum Beispiel als Selbstständiger eine Zeit lang seine Versicherungsbeiträge oder -prämien nicht zahlen konnte oder wer lange Zeit im Ausland war, hatte oft Schwierigkeiten wieder in die Krankenversicherung aufgenommen zu werden.Im Februar 2007 wurde das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) verabschiedet, um diesen Zustand zu beenden. Es beinhaltet Reformen vor allem in vier Bereichen:
- die Einführung einer Krankenversicherung für alle
- eine Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation
- eine Reform der Finanzierungsordnung
- eine Reform der privaten Krankenversicherung
Ein Teil der Regelungen sind bereits am 1. April 2007 in Kraft getreten. Die wesentlichsten Neuerungen gelten jedoch erst seit dem 1. Januar 2009.
Krankenversicherungspflicht
Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht am 1. Januar 2009 ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, sich in einer Krankenkasse zu versichern. Die privaten Krankenkassen müssen dafür einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschlag anbieten, der in Leistungsumfang und Beitragshöhe mit den gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Damit wird ein umfassender Gesundheitsschutz für alle gewährleistet.Gesundheitsfonds
Seit dem 1. Januar 2009 fließen die Versicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zusätzliche Steuermittel in einen Gesundheitsfonds (Fonds: frz. Vermögensreserve). Ziel ist es, die Kosten gerechter zu verteilen und mehr Transparenz zu schaffen. Jede Krankenkasse erhält für ihre Versicherten je einen pauschalen Betrag aus dem Fonds. Außerdem gibt es einen Zuschlag je nach Alter, Geschlecht und Krankheit der Versicherten. Krankenkassen mit älteren und kränkeren Versicherten bekommen mehr Mittel aus dem Fonds als Krankenkassen mit jüngeren und gesünderen Mitgliedern (Risikoausgleich).Die Krankenkassen erhalten dadurch neue Möglichkeiten, ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Gut wirtschaftende Kassen können Beiträge an ihre Versicherten zurückerstatten.Wenn das Geld aus dem Fonds nicht reicht, kann die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern (höchstens ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen oder aber bis zu acht Euro ohne Einkommensprüfung). Die Versicherten haben dann allerdings das Recht zu Sonderbedingungen die Kasse zu wechseln. Für Versicherte, die Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, übernimmt das Grundsicherungs- oder das Sozialamt die Kosten.
Nachhaltige und sozial ausgewogene Finanzierung
Um ein drohendes finanzielles Defizit im System der GKV zu verhindern, verabschiedete die Bundesregierung im November 2010 eine kurzfristige Reformmaßnahme: Am 1. Januar 2011 trat das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für Mitglieder:Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stiegen im Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen seitdem 8,2 Prozent von ihrem Bruttolohn. Die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent – dieser Anteil wird künftig eingefroren. Das heißt, dass die paritätische Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilweise aufgehoben wird und künftige Kostensteigerungen der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss. Damit soll die Finanzierung stärker von den Lohnkosten abgekoppelt werden.
Krankenkassen können jetzt Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von ihren Mitgliedern verlangen, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Übersteigt der Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wird diese Differenz über den Sozialausgleich ausgeglichen Mit dem Zusatzbeitrag werden Kassen für die Mitglieder vergleichbarer und treten stärker in den Wettbewerb um bessere Preise und bessere Leistungen.
Der Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung (PKV) wurde vereinfacht. Jeder gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, dessen Monatseinkommen in einem Kalenderjahr – vorher drei – die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.
Blick in die Zukunft
Mit weiteren Belastungen und Reformen des Gesundheitssystems ist in den nächsten Jahren zu rechnen. Für das kommende Jahr ist bereits das nächste Gesetz beschlossen, es soll die Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern. Es zielt vor allem auf eine flächendeckende, wohnortnahe ärztliche Versorgung ab und soll für eine bessere Verzahnung zwischen Krankenhausärzten und niedergelassenen Fachärzten ermöglichen für bestmögliche und reibungslose Behandlung sorgen.Stand Juli 2011 [zurück][1][2][3]4vor
[zur Übersicht] [Drucken] [Versenden]