Hintergrundinformationen

Arbeitslosenversicherung

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II)

Das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II, umgangssprachlich „Hartz IV“) wird aus Steuern finanziert und so lange gezahlt, wie die Hilfebedürftigkeit andauert. Die Höhe richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragsstellers. Der Lebensunterhalt wird durch die Regelleistung gesichert: Im Jahr 2011 beträgt sie 364 Euro im Monat für Alleinstehende und für (Ehe-)Partner 90 Prozent des Regelsatzes, das sind 328 Euro je Partner. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten weiterhin 287 Euro (für unter 6-Jährige 215 Euro, für 6- bis einschließlich 13-Jährige 251 Euro).

Von den Leistungen sind die Ausgaben für das tägliche Leben zu bestreiten, zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Telefon und Internet. Die Kosten für Miete, Heizung und die Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden übernommen. Mehr- und Sonderbedarfe etwa für Schwangere, Menschen mit Behinderung oder Alleinerziehende werden durch Zuschläge berücksichtigt.

Neben Grundleistungen gibt es noch zusätzliche Sach- und Dienstleistungen für im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche: Sie haben seit dem 1. Januar 2011 Anspruch auf Leistungen aus dem so genannten Bildungspaket. Das sind beispielsweise Zuschüsse für Mittagessen in der Schule, für Lernförderung, für Sport- oder Musikvereine oder Schulausflüge, zudem gibt es einen jährlichen Zuschuss für Schulmaterial in Höhe von 100 Euro.

Ab 2012 werden sich die jährliche Anpassung des Regelsatzes statt am Rentenwert an der Preis- und Lohnentwicklung im Verhältnis 70 Prozent zu 30 Prozent orientieren. Unabhängig von der Regelbedarfsfortschreibung wird der Regelbedarf ab dem 1. Januar 2012 um 3 Euro erhöht.

Das Arbeitslosengeld II ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. (Die dieser Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechende Leistung für Personen, die nicht erwerbstätig sein können, ist die Sozialhilfe nach dem SGB XII.) Neben der Sicherung der materiellen Grundbedürfnisse ist der Grundgedanke im SGB II, die Hilfebedürftigkeit der Empfänger zu beenden oder zu verringern und Langzeitarbeitslose wieder an den „Ersten Arbeitsmarkt“ heranzuführen.

Reformen auf dem Arbeitsmarkt

Um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, hat die Bundesregierung vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (auch „Hartz-Gesetze“ genannt) verabschiedet, die ab Januar 2003 bis Januar 2005 schrittweise in Kraft traten. Dazu gehören die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Regelungen über zumutbare Arbeit und über Zuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-Empfänger.

Im Januar 2005 wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zum Arbeitslosengeld II (kurz ALG II, umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt) zusammengeführt. Vorher bestanden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe nebeneinander. Letztere erhielten arbeitslose Menschen, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hatten. Obwohl erwerbsfähige, arbeitsuchende Sozialhilfeempfänger und die Bezieher von Arbeitslosenhilfe in einer vergleichbaren sozialen Lage waren, erhielten sie unterschiedliche Leistungen und wurden von verschiedenen Trägern betreut: Die Bundesagentur für Arbeit finanzierte die Arbeitslosenhilfe, die Sozialämter in den Kommunen trugen die Kosten für die Sozialhilfe, und das Wohngeld bestritten Bund und Länder je zur Hälfte. Daraus ergab sich ein entsprechend hoher – stellenweise doppelter – Verwaltungsaufwand.

Seit Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze sind die Regelungen zum Zuverdienst zu Gunsten der Leistungsbezieher erhöht worden. Bei einem Zusatzeinkommen, das über dem Grundfreibetrag von 100 Euro liegt, bleiben bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro 20 Prozent anrechnungsfrei. Ab einem Einkommen von 1.000 Euro bis zu 1.200 Euro (1.500 für Personen oder Haushalte mit minderjährigem Kind) sind 10 Prozent anrechnungsfrei. Die Anhebung der Zuverdienstmöglichkeiten wird kontrovers diskutiert. Während viele hierin einen Anreiz für Arbeitslose sehen, wieder eine Arbeit aufzunehmen, weisen Kritiker auf das Lohnabstandsgebot. Dieses Gebot soll sicher stellen, dass Löhne und Gehälter aus eigener Arbeitskraft grundsätzlich zu einem höheren Einkommen führen als Einkommen aus staatlichen Transferleistungen.

Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld II eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt, dessen Geldleistung wird gekürzt. Als zumutbar gilt zum Beispiel für Alleinstehende ein Umzug in eine andere Stadt, wenn sie dort einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Die Vorschriften, welche Tätigkeiten als zumutbar gelten, werden vielfach kritisch gesehen: ALG-II-Empfänger müssen mit wenigen Ausnahmen (u. a. Gesundheit, Sittenwidrigkeit) jede Arbeit annehmen. Damit gelten Nachtarbeit, Teilzeitarbeit, Minijobs und auch gemeinnützige Arbeiten (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, umgangssprachlich „Ein-Euro-Jobs“) als zumutbar. Diese Regelung ist mehrfach in Kritik geraten, da es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass Arbeitgeber „Ein-Euro-Jobber“ anstellten, um die Kosten für regulär beschäftigte Arbeitnehmer einzusparen.

Eingliederungschancen verbessern

Die Arbeitsmarktpolitik soll zukünftig stärker daraufhin ausgerichtet werden, Arbeitsuchende schneller und wirksamer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das ist das aktuelle Ziel der Regierung, das mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ im Mai 2011 beschlossen wurde. Vermittler sollen danach mehr Flexibilität für eine zielgerichtete Förderung bekommen. Der Gründungszuschuss soll beispielsweise neu ausgerichtet werden, indem er von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt wird. Oder: Es sollen die Ein-Euro-Jobs zurückgefahren und stattdessen die Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt und Qualifizierung verstärkt werden. Betroffen von der Neujustierung sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Geplant ist zudem, die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsmarktlage wirtschaftlich anzupassen, das heißt, Personal- und Verwaltungsabbau.


Stand Juli 2011 [zurück][1][2]3vor
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